Bauvorhaben ist privilegiert
Für einen besseren Handyempfang: Bützfleth erhält Mobilfunkmast
jd. Stade-Bützfleth. Schlechter oder sogar überhaupt kein Handyempfang, ewiges Warten beim Herunterladen mobiler Daten: In Deutschland gibt es noch viele Lücken im Mobilfunknetz. Eine davon soll jetzt in Bützfleth geschlossen werden. Dort plant das Unternehmen Vantage Towers die Errichtung eines Mobilfunkmastes. Der 41 Meter hohe Mast soll am Erlenweg installiert werden.
Den Bauantrag hat das Unternehmen bereits eingereicht. Vantage Towers gehört zu Vodafone und betreibt deutschlandweit rund 19.400 Sendeanlagen, wobei Vodafone selbst der größte Nutzer ist. Da der Ausbau des Mobilfunknetzes zu den Zielen der Bundesregierung gehört, haben die Kommunen so gut wie keinen Einfluss darauf, wo ein Mobilfunkmast aufgestellt wird - es sei denn, öffentliche Belange stehen dem entgegen.
Eine Ablehnung eines Bauantrages sei quasi nicht möglich, so Stadtbaurat Lars Kolk. Der geplante Mast werde im klassischen Außenbereich errichtet. Der Antennenträger gelte daher als privilegiertes Bauvorhaben. Solche privilegierte Vorhaben seien grundsätzlich zulässig. Ein Antennenmast, der zur Verbesserung der Netzabdeckung beiträgt, habe im Baugesetzbuch einen hohen Stellenwert.
"Wir nehmen als Bedingung in die Baugenehmigung auf, dass der Antennenträger auch von anderen Mobilfunkbetreibern genutzt werden darf", sagt Kolk. So soll vermieden werden, dass zu viele Masten das Landschafts- und Ortsbild verschandeln. Die für den Bau des Mastes erforderliche Erschließungsstraße wird hinterher wieder zurückgebaut.
Der Ortsrat Bützfleth wird sich auf seiner Sitzung am 23. März ebenfalls mit dem Thema Mobilfunkmast befassen.
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