Baugenehmigung ist erteilt, B-Plan rechtskräftig
Gegner des Stader Surfparks wollen jetzt klagen
Der Bau des Stader Surfparks könnte sofort beginnen. Die rechtlichen Vorgaben sind erfüllt, der B-Plan ist rechtskräftig und die Baugenehmigung erteilt. "Wir wollen so schnell wie möglich loslegen", erklärte Surfpark-Projektierer Jan Podbielski jetzt gegenüber dem WOCHENBLATT. Ein genauer Termin, wann die Bagger anrollen, stehe aber noch nicht fest. Auf jeden Fall soll aber in diesem Jahr Baubeginn sein. Denn der Surfpark soll zur Sommersaison 2025 seinen regulären Betrieb aufnehmen - sofern die Surfpark-Gegner das nicht noch verhindern: Sie haben angekündigt, jetzt vor Gericht zu ziehen. Sie wollen sowohl gegen den B-Plan als auch die Baugenehmigung klagen.
Mit der Verkündung im Amtsblatt ist der letzte formale Akt vollzogen: Der Bebauungsplan für den Stader Surfpark ist rechtskräftig - ebenso wie die dafür erforderliche Änderung des zugrunde liegenden Flächennutzungsplans. Außerdem hat die Stadt Stade Projektierer Podbielski die Genehmigung für den Bau des Surfbeckens sowie des Haupt- und des Technikgebäudes zugestellt. Den Satzungsbeschluss für den B-Plan hatte der Stader Rat bereits im Juli 2022 gefasst. Damit dieser rechtskräftig werden konnte, musste Podbielski zuvor einige Bedingungen seitens der Stadt erfüllen, die in einem Extra-Vertrag fixiert wurden. Dabei geht es u.a. um Regelungen zum Besucherverkehr, um Vorgaben zur Versorgung mit Ökostrom sowie um eine Rückbauverpflichtung.
Vorzeitige Baugenehmigung wurde erteilt
Damit die Errichtung des Surfparks nach langen Jahren der Planung zügig voranschreiten kann, hatte Podbielskis Projektgesellschaft Hefring Ventures einen Antrag auf eine vorzeitige Baugenehmigung gestellt. Das ist bereits dann möglich, wenn ein B-Plan zwar noch nicht rechtskräftig ist, aber das Verfahren sich bereits in einem Stadium befindet, in dem seitens der Verwaltung alle aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwände abgearbeitet wurden und die sogenannte Abwägung erfolgt ist. "In diesem Fall dürfen wir laut Baugesetzbuch eine Baugenehmigung gar nicht verweigern", erläutert Stades Stadtbaurat Lars Kolk.
Mutmaßungen, dass das Projekt Surfpark aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage vorerst nicht realisiert wird, widerspricht Podbielski vehement: "Unsere Betriebskosten werden nicht hoch sein, da der Surfpark einen sehr geringen Energieverbrauch haben wird." Außerdem gehe er weiter von einer hohen Besucherfrequenz aus. "Diese besondere Attraktion wird viele surfbegeisterte Gäste anlocken. Ich blicke da optimistisch in die Zukunft", so der Projektierer. Er geht davon aus, dass bereits 2024 die ersten Wellen durch das Becken schwappen - zunächst im Probebetrieb. Im Jahr darauf soll es dann richtig losgehen.
BUND will vor dem Oberverwaltungsgericht klagen
Das wollen die Gegner des geplanten Surfparks auf jeden Fall verhindern. Der niedersächsische Landesvorstand der Umweltschutzorganisation BUND hat beschlossen, gegen den B-Plan juristisch vorzugehen. Beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg soll Klage im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens eingereicht werden. In einem solchen Verfahren wird von den Richtern geprüft, ob der B-Plan Rechtsverstöße aufweist. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts können mehrere Jahre vergehen. Der BUND besitzt als Naturschutzverband ein Klagerecht. Es handelt sich um die sogenannte Verbandsklage. Unterstützung gibt es von der Stader "Bürgeraktion Surfpark – nein danke".
Grundlage der Entscheidung, den Klageweg zu beschreiten, sei die juristische Bewertung eines renommierten Fachanwalts für Umweltrecht, heißt es vom BUND-Landesvorstand. Der Anwalt sehe gute Chancen, die Surfpark-Planung im Gerichtssaal zu kippen. Im Kern gehe es darum, vor dem Oberverwaltungsgesicht fehlerhafte Abwägungen im Planverfahren aufzuzeigen.
"Wir wollen mit dieser Klage den Surfpark verhindern", sind sich der ehemalige BUND-Landesvorsitzende Heiner Baumgarten und Dr. Bernd Hohendorff, Initiator der Bürgeraktion, einig. Sie sprechen von einer "Ressourcen-Verschwendung", die angesichts der sich abzeichnenden Klimakatastrophe nicht hinnehmbar sei. "Während die Landwirtschaft im vergangenen Jahr bereits Ernteeinbußen von bis zu 50 Prozent aufgrund von Hitze und Dürre vermelden musste, sollen zehn Hektar fruchtbares Ackerland für ein reines Freizeit-Projekt geopfert werden", erklären die beiden in einem gemeinsamen Statement. Außerdem müssten für den Surfpark-Betrieb jährlich abertausende Kubikmeter Trinkwasser aus dem Stader Grundwasser-Reservoir entnommen werden, so ihre Kritik.
Landwirte können gegen Baugenehmigung klagen
Klagen sind auch gegen die Baugenehmigung möglich - und zwar seitens der Anwohner und der Grundeigentümer von angrenzenden Ländereien. Konkret dürfte es sich dabei um Landwirte handeln. Diese könnten zunächst Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen. Wird dieser Widerspruch von der Stadt abgewiesen, kann vor dem Verwaltungsgericht (VG) Stade geklagt werden. Beide Verfahren - sowohl vor dem OVG Lüneburg als auch vor dem VG Stade - hätten prinzipiell keine aufschiebende Wirkung, sofern die Gerichte keinen vorläufigen Baustopp verhängen sollten. Es bleibt letztlich das Risiko des Projektierers Podbielski und seiner Investoren, wenn vor einer Gerichtsentscheidung mit dem Bau des Surfparks begonnen wird.
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