Kindertagespflege: Bekommen Eltern ihr Geld zurück?

Rechtsanwältin Angela Heinssen vertritt die Eltern, die gegen die Kindertagespflege-Satzung geklagt haben | Foto: Angela Heinssen
  • Rechtsanwältin Angela Heinssen vertritt die Eltern, die gegen die Kindertagespflege-Satzung geklagt haben
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(bc). Diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Lüneburg könnte ein Musterfall für viele Eltern sein, die ihr Kind in einer Tagespflege betreuen lassen und die dafür mehr bezahlen als für einen Krippenplatz. Das OVG hat jetzt schriftlich bestätigt, dass die Kalkulation der Elternbeiträge, die der Landkreis Stade per Satzung festgelegt hat, zu undurchsichtig ist. „Sie ist vor allem willkürlich“, sagt die Jorker Rechtsanwältin Angela Heinssen. Sie vertritt Eltern, die gegen die Kindertagespflege-Satzung klagen. Nicht nur im Landkreis Stade, sondern bundesweit.

In dem gerichtlichen Hinweis an den Landkreis geht es in erster Linie um den relativ undefinierten Begriff des Einkommens. Es gebe außerdem eine Ungleichbehandlung bei der Einkommensermittlung von Selbstständigen und Angestellten sowie keine klare Definition, welcher Zeitraum Grundlage der Einkommensermittlung sei, so Heinssen. Das könnte in der Form auch für andere Kommunen gelten.

Damit wird die Vermutung der Anwältin bestätigt, dass viele Eltern zu viele Beiträge gezahlt haben. „Indirekt hat das Gericht jetzt bestätigt, dass jeder einzelne Gebührenbescheid im Landkreis Stade seit dem Satzungsbeschluss 2009 rechtswidrig ist“, sagt Heinssen. Sie fordert daher eine Rückzahlung der zuviel gezahlten Beiträge. Forderungen von mehreren tausend Euro pro Familie seien keine Seltenheit. „Eine Katastrophe für den Landkreis“, sagt Heinssen.

Zum Hintergrund: Aufgrund der Klage hatte das OVG bereits 2013 die alte Satzung von 2009 für nichtig erklärt. „Der Landkreis weigert sich dennoch zu zahlen“, so Heinssen. Denn es sollen nur die Eltern Geld zurück erhalten, die geklagt haben. Angela Heinssen klagte weiter, damit alle Eltern ihr zuviel gezahltes Geld zurück bekommen.

Sie kennt das Problem aus eigener Erfahrung, als sie vor Jahren für ihre zwei Kinder über 700 Euro im Monat für zwei Ganztagesplätze in der Tagespflege hätte zahlen sollen, anstatt 330 Euro für zwei Krippenplätze. Sie klagte damals - auch weil der Gesetzgeber bereits 2008 festlegte, dass Eltern grundsätzlich nur 20 Prozent der Betreuungskosten der Tagespflege bezahlen müssen. Den Rest bezahlen Bund und Land.

Ihre Rechnung: Damals erhielt eine Tagesmutter im Landkreis Stade pro Stunde pro Kind 3,50 Euro. Macht für die Eltern ein Anteil von 70 Cent pro Stunde. Heinssen: „Wenn ich das hochrechne, komme ich für zwei Ganztagsplätze auf 273 Euro im Monat.“

Ihr Fazit: „Eltern sollten sich nicht entmutigen lassen. Es gehört zur Strategie des Landkreises, die erhebliche Gesamtsumme der Rückzahlung durch Abschreckung zu mindern.“ Bis zum 18. September hat der Landkreis Stade Zeit, eine Stellungnahme bei Gericht abzugeben. Das WOCHENBLATT bleibt am Ball.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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