NLWKN erteilt wasserrechtliche Genehmigung
Schwimmendes LNG-Terminal in Stade: Abwasser darf in die Elbe
Das schwimmende LNG-Terminal in Stade-Bützfleth steht kurz vor der Inbetriebnahme. Sobald das gecharterte Spezialschiff "Transgas Force" am neuen Energiehafen anlegt, kann es mit dem Import von verflüssigtem Erdgas losgehen. Die "Transgas Force" soll im Februar nach Bützfleth. Derzeit befindet sich das Schiff im Golf von Mexiko. Es liegt am LNG-Verladeterminal Calcasieu Pass an der Küste des US-Bundesstaates Louisiana. Eine wichtige Voraussetzung für den Betrieb des Schiffes an der Elbe wurde jetzt geschaffen: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat dem Betreiber Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) die wasserrechtliche Genehmigung zur Entnahme von Oberflächenwasser aus der Elbe und zur Einleitung von Abwasser sowie unverändertem Oberflächenwasser in die Elbe erteilt.
Hohe Umweltauflagen sind zu erfüllen
Diese Erlaubnis erfolge unter hohen Umweltauflagen, unterstreicht der NLWKN in einer Stellungnahme. Es seien umfassende und gründliche Prüfungen vorgenommen worden. Sogenannte Träger öffentlicher Belange, Naturschutz- und Umweltvereinigungen sowie Privatpersonen hätten Einwendungen vorgetragen und Stellungnahmen vorgelegt. Nach deren Sichtung seien die Fachleute zu dem Ergebnis gelangt, dass die beantragten Nutzungen des Elbwassers den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Erlaubnisse erteilt werden können. Aufgrund der Wasserbeschaffenheit der Elbe müssen hierbei keine Biozide eingesetzt werden.
Sensibles Ökosystem ist zu schützen
Bei der Prüfung im Vorfeld der Erlaubnis sei es auch um gewässerökologische Bewertungen und naturschutzfachliche Einschätzungen gegangen, so der NLWKN. „Die Erlaubnis wurde unter Berücksichtigung hoher Umweltstandards und zum Schutz des sensiblen Ökosystems mit entsprechenden umfangreichen Inhalts- und Nebenbestimmungen versehen“, sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne). Diese beinhalten unter anderem eine zeitweise Beschränkung der Wasserentnahme zum Schutz der Fischfauna sowie eine enge Überwachung der Einleitungen.
Der NLWKN weist darauf hin, dass die Zustellung des Erlaubnisbescheids an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, ab der ersten Januarwoche erfolgt. Bereits jetzt und unabhängig hiervon steht der Erlaubnisbescheid auf der Internetseite des NLWKN für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereit. Dazu bitte hier klicken.
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