Für einen besseren Handyempfang
Telekom prüft die Installation zusätzlicher Mobilfunkantennen in Stade
jd. Stade. Ein guter Handyempfang ist in Deutschland oftmals immer noch Glückssache. Nicht nur auf dem platten Land, auch in Städten gibt es weiterhin Funklöcher. In Stade sollen diese Löcher nun beseitigt werden. Auf Grundlage des neuen Telekommunikationsgesetzes, das zum 1. Dezember bereits in Kraft getreten ist, wollen zwei Mobilfunknetzbetreiber das Stadtgebiet in Sachen Netzabdeckung unter die Lupe nehmen.
Während der eine Betreiber, die Telefonica (O₂), zunächst nur ein allgemeines Interesse an einem Ausbau des Mobilfunknetzes in Stade bekundet hat, wird das andere Unternehmen, die Telekom, bereits konkreter. Erste Gespräche mit der Stadt sind schon geführt worden. Die Telekom hat festgestellt, dass aufgrund der verstärkten, Corona-bedingten Nutzung von Homeoffice Qualitätseinbußen im Netz spürbar sind.
Der Mobilfunkbetreiber mit dem magentafarbenen Logo hat im Stadtgebiet acht sogenannte Suchbereiche ausgemacht, die für die Aufstellung zusätzlicher Mobilfunk-Antennen in Frage kommen. Die Standortsuche erfolgt für Hohenwedel, Hahle, Wiepenkathen, Thun, Campe, Riensförde, Ottenbeck und den Kopenkamp.
Montiert werden sollen die Antennen möglichst auf bereits bestehenden Gebäuden oder Masten. Grundsätzlich seinen im städtischen Innenbereich keine weiteren Funktürme geplant, heißt es seitens der Verwaltung. Allerdings könne nicht jeder vorhandene Mast beliebig erweitert werden. Es bestehe die Gefahr, dass sich vorhandene Antennen gegenseitig stören, sodass die Netzabdeckung beeinträchtigt werde.
Das Mitspracherecht der Stadt, wo genau Funktürme und -anlagen errichtet werden dürfen, ist aber begrenzt.
Denn der Versorgungsauftrag zur Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleitungen zählt zur Daseinsvorsorge. Die Installation von Antennen gilt damit als „begünstigtes“ Bauvorhaben. Grundsätzlich reichen eine Unterrichtung über die Planungsabsichten und eine entsprechende Planung aus. Die Antennen sind als Nebenanlagen prinzipiell in allen Baugebieten zulässig. Bis zu einer Höhe von 15 Metern ist kein förmliches Bauvorhaben einzuleiten.
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