Wann ist Personal Fachpersonal?
Thai-Massagestudio in Stade kann keine Mitarbeiterinnen aus Asien nach Deutschland holen
Zum Greifen nah und doch tausende Kilometer weit entfernt – in dieser Situation befindet sich die Betreiberin eines thailändischen Massagestudios in Stade. Ihr vor knapp drei Jahren eröffnete Studio floriert. Gern hätte die Unternehmerin kompetente Unterstützung bei ihrer Arbeit, leider findet sich auf dem leergefegten Arbeitsmarkt in ihrer Branche kein Personal. So kam die in Thailand geborene und in Deutschland ausbildete Masseurin auf die Idee, in ihrer alten Heimat nach Mitarbeiterinnen zu suchen. Sie wurde zwar fündig, steht aber noch immer alleine da.
Keine Einreiseerlaubnis zum Arbeiten in Deutschland
Hintergrund: Leider durften die beiden von ihr akquirierten Thailänderinnen bisher nicht zum Arbeiten nach Deutschland einreisen. Mündliche Anfragen bei der Ausländerbehörde des Landkreises Stade scheiterten bereits am Telefon. Für ihr Anliegen sei die Ausländerbehörde des Landkreises nicht zuständig, wurde mitgeteilt. Dazu erklärt Landkreis-Sprecher Daniel Beneke dem WOCHENBLATT: "Da die beiden Damen aus Thailand keine Ausbildung absolviert haben, die in Deutschland anerkannt ist, greift hier das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz nicht."
Um in Deutschland zu arbeiten, müssten die beiden Damen bei der deutschen Botschaft ihres Herkunftslandes einen Visumantrag stellen. "Erst dann sind sie in Deutschland registriert und erst dann liegen im Landkreis Stade Daten vor, mit denen die hiesigen Behörden arbeiten können", erklärt der Landkreis-Sprecher.
Qualifikation ist nicht vergleichbar
Schwierigkeiten bereitet zudem die Qualifikation. Für thailändische Staatsangehörige ist eine Einreise zum Zwecke der Arbeitsaufnahme nur möglich, wenn sie anerkannte Fachkräfte sind. Dafür muss eine ausländische Qualifikation vorliegen, die gleichwertig mit einer inländischen Berufsausbildung ist. "In Thailand gibt es jedoch keine mit der deutschen vergleichbare Ausbildung für Masseure", sagt die Stader Unternehmerin. "Hier wird Wissen anders vermittelt."
Damit gelten die beiden Thailänderinnen nicht als Fachkräfte. Infolgedessen ist es äußerst unwahrscheinlich, dass sie ein Visum für Deutschland bekommen. Schon eine befristete Aufenthaltsgenehmigung sei nicht leicht zu bekommen, erzählt die Stader Unternehmerin. Damit Familienangehörige sie in Deutschland für drei Monate besuchen dürfen, müssen mehrere Behördengänge absolviert werden, die mehrere Monate dauern. Ein Antrag für ein Arbeitsvisum koste bei der Deutschen Botschaft in Bangkok zwischen 600 und 700 Euro. Werde der Antrag abgelehnt, sei das Geld weg. Und aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sei die Ablehnung der Anträge sehr wahrscheinlich. Bei der Entscheidungsfindung spiele es keine Rolle, dass die Staderin für ihre zukünftigen Mitarbeiterinnen bürgt und Versicherungszahlungen in Deutschland übernimmt.
Warten auf die Chancenkarte
Landkreis-Sprecher Daniel Beneke macht jedoch etwas Hoffnung. "Voraussichtlich ab Juni 2024 wird die Chancenkarte eingeführt. Mit dem dafür vorgesehenem Punktesystem mit Auswahlkriterien soll die Einreise u.a. für Personen erleichtert werden, die noch keine anerkannten Fachkräfte sind oder noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot vorlegen können."
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