Verstöße gegen rechtliche Vorgaben?
Umweltverbände vergeben Note mangelhaft für Bauleitplanung der Stadt Stade in Sachen Surfpark

Die Umweltschützer kritisieren u.a., dass ein in der Nachbarschaft beheimatetes Uhu-Paar nicht in den Umweltbericht für den Bebauungsplan einbezogen wurde | Foto: Adobe Stock/whitcomberd
  • Die Umweltschützer kritisieren u.a., dass ein in der Nachbarschaft beheimatetes Uhu-Paar nicht in den Umweltbericht für den Bebauungsplan einbezogen wurde
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jd. Stade. Die Bürgerinitiative "Surfpark - nein danke" steht mit ihrer Kritik am geplanten 20-Millionen-Euro-Projekt auf einem Maisacker im Süden Stades nicht allein da. In die Front der Surfpark-Gegner haben sich auch vier Umweltschutzverbände aus dem Landkreis Stade eingereiht. Auf einer Pressekonferenz bezogen Vertreter der Verbände jetzt aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes Stellung zu dem Bauvorhaben und zur von der Stadt auf den Weg gebrachten Bauleitplanung. Diese halten die Verbände für rechtswidrig. Deren Fazit: Das derzeit laufende Planverfahren sei mangelhaft.

So machten Heiner Baumgarten, Landesvorsitzender des Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), und Udo Paschedag von der Arbeitsgemeinschaft Umweltplanung Niederelbe (AUN) im Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) nicht nur fachliche Mängel bei Einzelaspekten, sondern zum Teil auch Verstöße gegen rechtliche Vorgaben aus. Martin Kogge vom BUND und Bernd Unglaub, der für die Gesellschaft für Natur- und Umweltschutz (GNU)  sprach, ergänzten die Kritik mit naturschutzfachlichen Argumenten.

Heiner Baumgarten vermisste unter anderem eine vollständige Umwelt- und FFH-Verträglichkeitsprüfung und eine Bewertung des „CO2-Fußabdrucks“, den das Bauvorhaben hinterlassen würde: „Es ist bisher nichts dergleichen vorgelegt worden.“ Auch landschaftsplanerisch widerspreche es „guter fachlicher Praxis“, ein solches Projekt an den äußersten Rand des Stadtgebiets zu legen. Das führe unter anderem dazu, dass besonders aufwändige Erschließungsmaßnahmen „auf die Gebührenzahler umgelegt“ werden.

Udo Paschedag wies als Jurist darauf hin, dass man die Inhalte des Bebauungsplans und die in der Presse zitierten abweichenden Aussagen der Surfpark-Initiatoren deutlich auseinanderhalten müsse. Zum Beispiel werde die Nutzung erneuerbarer Energien „nicht verbindlich vorgeschrieben“. Die Verpflichtung zur sparsamen Energienutzung hätte zumindest eine Abwägung des Energieverbrauchs erfordert. Auch die Nutzung von Regenwasser zum Ausgleich der Verdunstung werde im B-Plan nur vage als Möglichkeit erwähnt.

„Das planerische Ziel des Regionalen Raumordnungsprogramms muss von der Stadt berücksichtigt werden“, betonte Paschedag. Dazu sei ein „Zielabweichungsverfahren“ erforderlich, auf das die Stadt Stade verzichtet habe. Auch einen Verstoß gegen das Artenschutzrecht machte Paschedag aus. Ergänzend zur Kritik an der Planung zitierte er eine empirische Umfrage unter Surfern im Rahmen einer Bachelor-Arbeit. Danach sagten 87 Prozent der Befragten „Nein“ zu der Frage, ob sie den Besuch eines Surfparks als Ersatz für das Surfen im Meer betrachten.

Als "dürftig" bezeichnete Marin Kogge vom Naturschutzbund (NABU) den für das Planverfahren eingereichten Umweltbericht. Ein Uhu-Paar und vier Kranich-Paare, die im benachbarten  Feerner-Moor brüten, kämen ebenso wie Insekten nicht vor. Der von dem Surfpark ausgehende „Lichtdom“ werde massenhaft Insekten anziehen. Dadurch würde die Fledermaus-Population wegen Nahrungsmangel noch weiter zurückgehen.

Die Vertreter der Umweltverbände gehen davon aus, dass der vorliegende Bebauungsplan aufgrund der von ihnen aufgezeigten fachlichen Mängel grundlegend überarbeitet und neu ausgelegt werden muss. Dabei sind die Einwände in die Abwägung einzubeziehen. Die Umweltverbände drohten an, zu klagen. Das ist aber erst möglich, wenn der Stader Rat den B-Plan per Satzungsbeschluss absegnet.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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