Vermögen ist Verantwortung: Testamentsvollstreckerin Maria Siebert gibt Tipps zur Nachlassregelung
(wd/ksk). Ein Vermögen aufzubauen und erfolgreich zu verwalten, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Nicht weniger anspruchsvoll ist es, dieses Vermögen optimal auf die nächste Generation zu übertragen. „Dennoch ist die Scheu, rechtzeitig eine letztwillige Verfügung zu treffen, erstaunlich weit verbreitet“, sagt Maria Siebert, Sparkassenbetriebswirtin und Testamentsvollstreckerin (EBS) bei der Kreissparkasse Stade. Nur jeder fünfte Deutsche formuliere in einem Testament seinen letzten Willen. „Dabei ist dies der sicherste Weg, das eigene Vermögen nach dem Tod in die richtigen Hände zu legen“, so Maria Siebert.
Alle Angelegenheiten, die das Vermögen betreffen, müssen vorausschauend geregelt werden, rät die Expertin. Hierbei sollte z.B. beachtet werden, dass die Erbschaftssteuer einen beachtlichen Teil des Nachlasses aufzehren kann. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann laut Maria Sievert eine konfliktfreie und werterhaltende Nachlassregelung darstellen, vor Streit, Verlusten und Unklarheiten schützen und dabei die Durchsetzung des letzten Willens sicherstellen.
Wenn die Erbmasse aus Vermögenswerten besteht, deren Aufteilung aufwendig und schwierig ist, oder wenn zwischen den Erben Unstimmigkeiten erwartet werden, ist eine Testamentsvollstreckung besonders empfehlenswert. Doch auch wenn Erben im Ausland wohnen oder bestimmte Erben besonders geschützt werden sollen, kann die angeordnete Testamentsvollstreckung von Vorteil sein. „Vererben und Vermögensübertragung sind oft eine äußerst komplexe Angelegenheit voller juristischer und steuerrechtlicher Fallstricke“, weiß Maria Siebert. „Ein Informationsgespräch bei Ihrer Sparkasse unter Einbindung Ihres Notars, Steuerberaters oder Rechtsanwaltes zahlt sich aus“, sagt sie.
Der Testamentsvollstrecker kann je nach Ausgestaltung unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Angefangen bei der Ermittlung des Nachlasses, über alltägliche Aufgaben, wie z.B. das Leeren des Briefkastens, bis zur Aufteilung des Nachlasses entsprechend der testamentarischen Verfügung.
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