Mysteriöse Stellenausschreibung
Was ist los beim Tourismusverband im Landkreis Stade?
Eine Stellenanzeige im WOCHENBLATT vom vergangenen Samstag sorgt derzeit für Rätselraten. Unter dem Titel "Lust auf Obst?" wurde nicht nach Mitarbeitern im Fruchthandel gesucht, sondern nach einem neuen Geschäftsführer für den Tourismusverband Landkreis Stade/Elbe. Was die Sache brisant macht: Bislang wurde nicht offiziell bekannt gegeben, dass die derzeitige Geschäftsführerin, Dr. Monika Rulle, den Posten räumen muss.
Zusätzliche Verwirrung herrscht, weil das Impressum der Internetseite des Tourismusverbandes (www.urlaubsregion-altesland.de) nach wie vor Rulle als Geschäftsführerin nennt. Gleichzeitig findet sich jedoch auf der Homepage eine Stellenausschreibung für die Leitungsposition. Das WOCHENBLATT machte sich auf die Suche nach Antworten, stieß jedoch auf eine "Mauer des Schweigens".
Schweigen der Verantwortlichen
Sowohl Landrat Kai Seefried, Vorstandsvorsitzender des als Verein organisierten Tourismusverbandes und damit oberster Dienstherr von Rulle, als auch andere Beteiligte bleiben auffallend schweigsam. "Es handelt sich um eine Personalangelegenheit, die durch den Vorstand des Tourismusverbandes zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentiert wird", lässt der Landrat über seinen Pressesprecher Daniel Beneke mitteilen. Auch andere Gesprächspartner äußern sich nur hinter vorgehaltener Hand und erklären, dass ihre Aussagen nicht zitierfähig seien. Jedenfalls hat niemand sein Bedauern über Rulles Weggang geäußert.
Dass die studierte Geografin, die auch als Lehrbeauftragte an Hochschulen tätig war, ihren Job nach vier Jahren wieder los ist, scheint jedenfalls sicher zu sein. Wann genau ein Nachfolger kommt, ist aber laut Beneke noch unklar. Bewerbungen sind bis einen Tag vor Heiligabend möglich. Danach dürfte der Geschäftsführer-Posten zeitnah neu besetzt werden. Insiderinformationen deuten darauf hin, dass Rulle seit September nicht mehr in der Geschäftsstelle des Tourismusverbandes in Grünendeich tätig ist und hinter den Kulissen eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung stattfindet. Dabei dürfte es wohl nur noch um die Höhe der Abfindung gehen.
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