Adventlicher Budenzauber: Es soll auch Glühwein geben
Weihnachtsmarkt unter Corona-Bedingungen: "Stade im Advent"
jd. Stade. Frohe Nachricht vor allem für die Jahrmarktsbuden-Betreiber, aber auch für alle, die den Duft von Punsch und Waffeln lieben: In der Stader Altstadt soll es einen Weihnachtsmarkt geben - allerdings Pandemie-bedingt in geänderter Form. Deswegen wird er auch anders heißen: "Stade im Advent". Die Stader Marketing und Tourismus Gesellschaft (SMTG) als Ausrichter des vorweihnachtlichen Markttreibens hat ein Konzept erarbeitet, das entsprechend der niedersächsischen Vorschriften Corona-konform ist.
Die Schausteller sind bereits informiert worden. Sie müssen damit rechnen, nicht den gewohnten Standort zu erhalten, da das gesamte Marktgeschehen entzerrt werden soll und die einzelnen Buden daher in einem größeren Abstand zueinander platziert werden. Zudem wird überlegt, aus Platzgründen diesmal keine Weihnachtstanne auf dem Pferdemarkt aufzustellen.
Erfreulich sowohl aus Sicht der Besucher als auch der Anbieter dürfte sein, dass die Bestimmungen der Landesregierung es ermöglichen, Glühwein und Punsch auszuschenken, sofern die Corona-Zahlen nicht zu hoch sind (siehe Kasten). Nach WOCHENBLATT-Informationen hatten einige Buden-Inhaber bereits angekündigt, im Falle eines Ausschankverbotes für Alkohol nicht mitzumachen, weil es sich dann finanziell nicht lohne. Der adventliche Markt soll am 23. November eröffnet werden und am 23. Dezember seine Pforten schließen. Glühweingeruch wird aber nur zeitlich eingeschränkt durch die Gassen der Altstadt ziehen: Die Buden dürfen bis spätestens 20 Uhr geöffnet sein, freitags und samstags bis 21 Uhr.
Der letzte Getränkeausschank hat spätestens 15 Minuten vor Schluss zu erfolgen. In dem Infoschreiben der SMTG werden die Budenbetreiber eindringlich ermahnt: "Es wird nicht geduldet, die Gäste länger zu bewirten." Zur Überwachung wird Security vor Ort sein.
Geplant ist, die Buden quer über die Innenstadt und am Stadthafen zu verteilen - und das möglichst "luftig". Zwischen zwei Gastro-Ständen soll eine sogenannte "Pufferbude" stehen, an der der Andrang erfahrungsgemäß nicht so groß ist. Im Klartext heißt das: Zwischen einer Bratwurstbude und einem Punschstand wird beispielsweise ein Kunsthändler platziert.
Wird an einer Bude nur ein reines To-go-Geschäft betrieben (z.B. Getränke zum Mitnehmen), so ist keine Erfassung der Kontaktdaten nötig. Bieten aber Imbiss- bzw. Getränkestände Steh- und Sitzplätze an, müssen Gästedaten so wie bei Kneipen und Restaurants zwingend erfasst werden. Das kann per Formular oder auch digital per Handy-App erfolgen. Ebenfalls wie in Lokalen besteht eine Maskenpflicht, bis man den Platz eingenommen hat. Für die Betreiber gelten noch viele weitere Regeln - bis hin zur Temperatur, mit der die Becher gespült werden.
Stades Marketing-Chef Dr. Andreas Schäfer hofft nun, dass die rasante Entwicklung bei den Corona-Zahlen den Organisatoren keinen Strich durch die Rechnung macht. Der Alkoholausschank ist gemäß den Vorgaben aus Hannover beschränkt: So dürfen bis 18 Uhr keine hochprozentigen Spirituosen ausgeschenkt werden. Ausgenommen sind Mischgetränke sowie Punsch und Ähnliches. Nach der abendlichen Schließung des Marktes besteht ein striktes Alkoholverbot.
Standbetreiber, die sich nicht an diese Regelungen halten, erhalten eine Verwarnung, beim zweiten Verstoß wird der Stand mit sofortiger Wirkung und für die gesamte Dauer des Marktes geschlossen. Kein Schnaps vor 18 Uhr
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