Bestattungswald in Ashausen wird realisiert
thl. Stelle. Der geplante Bestattungswald in Stelle ist einen riesigen Schritt vorangekommen. Der Ortsentwicklungsausschuss hat die notwendige Änderung des Bebauungsplanes „Am Alten Kiesturm" empfohlen. Die abschließende Entscheidung trifft der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 24. März.
Der Bestattungswald soll als Erweiterung an den Gemeindefriedhof in Ashausen angeschlossen werden. Der zukünftige Wald umfasst eine Fläche von ca. 17.800 Quadratmetern, davon sind ca. 12.500 Quadratmeter Netto-Nutzfläche. Anlass der Planung ist der Wunsch der Friedhofsverwaltung, neben der klassischen Bestattungsmöglichkeit die zeitgemäße Form der Waldbestattung anzubieten. Daraufhin hatte die Verwaltung eine geeignete Fläche gesucht.
Das Konzept sieht neben den waldbaulichen Maßnahmen einen Andachtsplatz vor. Zudem soll der bestehende Fußweg aufgewertet und ein weiterer Weg angelegt werden. Als bauliche Maßnahme wird eine Absturzsicherung gegenüber dem Geländeversatz des ehemaligen Betonwerkes notwendig. Die Erschließung des Bestattungswaldes erfolgt vom Parkplatz des Friedhofes Ashausen aus. Zunächst sollen keine zusätzlichen Parkplätze geschaffen werden. Der Waldcharakter wird erhalten und mit der Entnahme der Nadelbäume die Umwandlung in einen Laubwald forciert. Innerhalb der Fläche befindet sich ein Bodendenkmal. Gemäß Stellungnahme Bodendenkmalschutz darf im Umkreis von mindestens 50 Metern keine Bestattung/Grabung stattfinden.
Klar ist aber auch: Die Fläche bleibt auch zukünftig in ihrer Eigenschaft Wald und planungsrechtlich zu großen Teilen öffentliche Grünfläche. So, wie der Landkreis Harburg es in einer Stellungnahme gefordert hat. Außerdem schafft die Gemeinde aufgrund der Kompensationsmaßnahmen, die einen naturnahen Laub-/Mischwald vorsehen, einen Waldersatz auf einer Fläche von rund 8.000 Quadratmetern. Und: Es wird im Bebauungsplan festgeschrieben, dass die Nutzung als öffentlich zugänglicher Bestattungswald den Waldcharakter im Geltungsbereich nicht negativ beeinträchtigen darf. Da Wald grundsätzlich auch eine Erholungsfunktion hat und öffentlich zugänglich ist, ist hier kein Eingriff in die Waldeigenschaft zu sehen.
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