Maskenpflicht jetzt auch rund um den Bahnhof Ashausen
thl. Ashausen. Der Landkreis Harburg hat angesichts der aktuellen Corona-Situation auch für den Bereich des Bahnhofs Ashausen eine Maskenpflicht erlassen. Das regelt eine neue Allgemeinverfügung, die am Mittwoch in Kraft tritt und zunächst bis zum 31. Januar 2022 befristet ist. Damit ergreift der Landkreis weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, wie das bei einer hohen Inzidenz in der Corona-Verordnung des Landes vorgesehen ist.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske umfasst den gesamten Bahnhof Ashausen inklusive der direkten Umgebung – dazu gehören auch der vorgelagerte Bustreff, die Fahrradabstellanlagen auf der Süd- und auf der Nordseite des Bahnhofes sowie der Bahnhofstunnel samt Rampen. Diese Pflicht gilt nicht für Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sowie für Kinder unter sechs Jahren. Kinder und Jugendliche bis zum 15. Geburtstag dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete, textile oder textilähnliche Barriere verwenden, die eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert.
Seit Samstag gilt bereits eine Maskenpflicht für den Bereich aller Wochenmärkte im Landkreis Harburg sowie für den Buchholzer Bahnhof und die Bushaltestellen Adolfstraße und Lindenstraße in Buchholz (das WOCHENBLATT berichtete).
Diese Regelung wird nun auf den Bahnhof Ashausen ausgedehnt. Denn dabei handelt es sich um Bereiche, in denen sich Menschen auf engem Raum oder längere Zeit aufhalten.
Alle wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie im Landkreis Harburg finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona. Die derzeit gültigen Corona-Regeln auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/corona-regeln .
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