"Das ist unsere letzte Chance"
thl. Stelle. "Seit der Beendigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zur Erweiterung der Biogasanlage Lohchausee im September 2014 besteht Klarheit darüber, dass die SPD einer über den privilegierten Rahmen hinausgehenden Kapazitätserweiterung nicht zustimmen wird", sagt Bernd Henke, Fraktionsvorsitzender der Sozialdemokraten im Gemeinderat. "Und dieser Linie werden wir auch treu bleiben."
Der aktuelle Streit um die Biogasanlage habe allerdings einen anderen Grund. Henke: "Während die Biogasanlagenbetreiber mit der Gemeinde über eine Erweiterung der Kapazitäten und der baulichen Anlagen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verhandelte, wurde von ihnen im Mai 2014 parallel beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eine Erhöhung der Produktion auf maximal 2,3 Mio. Normkubikmeter Biogasmenge pro Jahr, im Rahmen der vermeintlich bestehenden Privilegierung, beantragt." Ein wesentlicher Teil des Antrages sei die Errichtung eines Gaslagers mit dem Durchmesser von 34 Metern und einer Gesamthöhe von 16,5 Metern über dem Boden. Insbesondere die über den Horizont hinausragende, in ihrer Form landschaftsferne Gaskuppel, setze eine weithin sichtbare "Marke", die das Eingreifen gewerblich-industrieller Produktion in die bisher noch intakte Landschaft markiere.
"Die Höhe des Gaslagers und das Gefahrenpotential durch die erhöhte Gasmenge waren sowohl den Bürgern, insbesondere des benachbarten Wohngebietes, als auch SPD, BIGS und Grünen ein Dorn im Auge, sodass mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschlossen wurde, das Einvernehmen der Gemeinde Stelle zur Erweiterung der Biogasanlage zu versagen", resümiert Henke. Seitens der Verwaltung und durch Bürgermeister Sievers sei mehrfach ausdrücklich erklärt worden, dass die Versagung des Einvernehmens fristgemäß erfolgt sei. Wie sich zeige, habe sich dies als grobe Fehleinschätzung erwiesen, denn das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg berufe sich darauf, dass die Gemeinde Stelle nicht fristgerecht ihre Stellungnahme abgegeben hätte.
"Zur Wahrung der Interessen der Gemeinde Stelle nach Erteilung der Baugenehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt blieb nur die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und letztendlich Eilantrag beim Verwaltungsgericht Lüneburg gegen die Ersetzung des Einvernehmens durch das Gewerbeaufsichtsamt einzureichen", erklärt Henke. Dies sei die letzte Chance, dass eine rechtliche Beurteilung der vorgebrachten Sachargumente gegen die Erweiterungsspläne der Biogasanlagenbetreiber erfolgen könne.
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