Gemeinde Stelle will ein Zeichen für die Betriebe setzen
thl. Stelle. Die Gemeinde Stelle möchte den Bebauungsplan (B-Plan) Duvendahl ändern und hat einen entsprechenden Vorschlag in den zuständigen Ortsentwicklungsausschuss eingebracht, der darüber in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 3. März, ab 19 Uhr in der Schulsporthalle am Büllerberg berät. Die abschließende Entscheidung soll der nicht-öffentliche Verwaltungsausschuss in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, 17. März, treffen.
Der B-Plan ist seit September 1988 rechtsgültig und wurde seitdem zweimal angefasst. Mit der ersten Änderung des Bebauungsplans wurde für einen kleinen Bereich an der Ashausener Straße die Festsetzung von ursprünglich "Weidefläche" in Sondergebiet "Wohnen mit Pferdehaltung" geändert. Die zweite Änderung umfasste den Ausschluss von Einzelhandelseinrichtungen im Gewerbegebiet zum Schutz des zentralen Versorgungsbereiches.
Mit der jetzt geplanten dritten Änderung möchte die Gemeindeverwaltung gegenüber den Gewerbetreibenden ein wichtiges Zeichen zur langfristigen Sicherung ihres Gewerbestandortes in der Gemeinde Stelle setzen. "Anlass der Überlegung, den bereits seit 1988 bestehenden Bebauungsplan zu ändern, sind diverse Gespräche mit den Gewerbetreibenden, denen eine nachhaltige und langfristige Sicherung des Standortes als Planungssicherheit äußerst wichtig ist", sagt Gemeindeplanerin Tina Hirt.
"Bei diesen Gesprächen ging es um die mittel- und langfristigen Ziele bzw. Planungen der Gewerbetreibenden." Hierbei sei das Potenzial des jeweiligen Standortes eines der wesentlichen Themen, welches die Gewerbetreibenden beschäftigt, um die Standortsicherheit des Betriebes auch mittel- bzw. langfristig zu gewährleisten.
Ziel der dritten Änderung des B-Planes ist nun, die bereits bestehenden gewerblichen Flächen einer optimalen Ausnutzung mit zeitgemäßen Festsetzungen zuzuführen. Dies umfasst beispielhaft die Überprüfung zur flächendeckenden Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 auf 0,6, die vorhandene grünordnerische Festsetzung zugunsten gewerblicher Nutzungen, die weiteren Festsetzungen auf zeitgemäßen Bestand bzw. nachhaltige Sicherung des Gewerbestandortes (z.B. Festsetzung eines Gleisanschlusses, der nicht mehr existiert) und die Oberflächenentwässerung.
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