Ortsverband der Grünen prüft Klage gegen die Gemeinde
Ist eine Entscheidung pro Aldi in Stelle verfassungswidrig?
thl. Stelle. Das Thema Aldi-Logistiklager spaltet seit Jahren die Bürger in Stelle. Doch ein Ende scheint absehbar. Denn in seiner Sitzung am 13. Juli soll der Gemeinderat die finale Entscheidung für oder gegen eine Ansiedlung des Lagers im Gewerbegebiet Fachenfelde-Süd treffen.
"Sollte die Mehrheit mit Ja stimmen, könnten theoretisch schon am nächsten Tag die Bagger anrücken und die Natur sowie die historischen Hügelgräber unabänderlich verwüsten", sagen Dawina Reiter und Helga Schenk vom Steller Ortsverband der Grünen und fragen: "Darf aber eine Entscheidung, die in so hohem Maße Tatsachen schafft und so viel Gegenwind in der Bevölkerung erzeugt, in einer Zeit getroffen werden, in der Teile unserer Grundrechte eingeschränkt sind?"
20 Prozent der Bewohner gegen Zentrallager
Nach Ansicht der Grünen nicht. "Vor einiger Zeit haben sich per Unterschrift fast 2.300 Steller Bürger gegen das Zentrallager ausgesprochen. Das sind fast 20 Prozent der Einwohner", sagt Schenk. "Wie hoch ist die Dunkelziffer derer, die den Verlust ihrer Lebensqualität nicht in Kauf nehmen wollen? Rechtfertigt eine kaum einzuschätzende Einnahme durch Steuern - von einem Anstieg von Beschäftigten im Zentrallager ist schon gar nicht mehr die Rede -, dass durch die Zunahme des Lkw-Verkehrs der Lärm und die Emissionen steigen werden?" Dieser geringe Nutzen sei den Bürgern kaum zu vermitteln.
Der Bürgermeister und der Großteil des Rates hätten es anscheinend versäumt, die Bevölkerung mitzunehmen. Sie sollten sich die Frage stellen, ob sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, das versäumte Einbinden der Bevölkerung durch Geschwindigkeit zu vertuschen, so Dawina Reiter.
Recht auf Demonstration muss gewährleistet sein
Der Ortsverband der Grünen ist sich einig: "Solange nicht alle Unterschriftengeber uneingeschränkt und ohne Angst vor Ansteckung auf die Straße gehen können, um gegen dieses Großprojekt zu demonstrieren, darf der Gemeinderat nicht über dieses Projekt entscheiden."
Wenn unabänderliche Tatsachen geschaffen würden, während das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit eingeschränkt ist, bedarf es eigentlich einer gerichtlichen Abwägung. Schenk: "Alles andere ist verfassungswidrig. Denn was wiegt schwerer? Die Interessen von Aldi oder die politische Einbindung des Bürgers als Souverän?" Beim Bundesverfassungsgericht dürfe jeder Bürger, der seine Grundrechte eingeschränkt sieht, klagen oder Eilverfahren erwirken. Die Grünen würden genau diesen Weg derzeit prüfen.
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