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Panorama
Der Schutzstreifen in Brackel. Hier muss der Radfahrer ganz links auf dem Streifen fahren, um den Sicherheitsabstand zum parkenden Auto einzuhalten | Foto: ADFC-Kreisverband
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Für Rücksicht und Abstand zu Radfahrern

(bim). Der Mindestabstand von 1,50 Meter gilt seit April wegen der Corona-Pandemie. Diese Regel gilt aber auch schon seit Längerem im Straßenverkehr - nämlich beim Überholen von Fahrradfahrern. "Die Praxis zeigt leider immer noch, dass dieser Mindestabstand nicht eingehalten wird und so Radfahrer sich erheblich gefährdet fühlen. Manche fahren dann ordnungswidrig auf die Gehwege und gefährden sich und Fußgänger", so Karin Sager, Kreisvorsitzende des Allgemeinden Deutschen Fahrradclubs (ADFC)....

  • Hollenstedt
  • 17.10.20
  • 805× gelesen
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