++ A K T U E L L ++

Corona-Rückblick: Steuergeldverschwendung bei niedersächsischen Impfzentren

Deutsche Rentenversicherung

Beiträge zum Thema Deutsche Rentenversicherung

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

Service
Foto: pexels/Edu Carvalho

Spätestens Ende Juli ist die Rentenerhöhung auf dem Konto

Die einen haben sie schon, die anderen bekommen sie Ende Juli: die diesjährige Rentenerhöhung. Der unterschiedliche Zeitpunkt liegt am jeweiligen Rentenbeginn. Denn seit bald zwanzig Jahren werden die Renten am Ende des Monats ausgezahlt und damit auch der höhere Betrag. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Wer bereits vor 2004 in Rente gegangen ist, hat die höhere Rente bereits zum Monatsanfang erhalten. Spätestens zum 29. Juli kommt der höhere Betrag bei...

  • Nordheide Wochenblatt
  • 19.07.22
  • 201× gelesen
Service
Foto:  Deutsche Rentenversicherung

Wichtig für die Rente: alle Angaben der Jahresmeldung zur Sozialversicherung genau prüfen

(nw/tw). Der eine hat sie schon, die andere bekommt sie noch: die Jahresmeldung zur Sozialversicherung. Bis Ende April erhalten Arbeitnehmer das Schreiben mit den Zahlen und Daten, die für die spätere Rente wichtig sind. Deshalb lohnt es sich, bei den Angaben einmal genauer hinzusehen. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Die Empfängerinnen und Empfänger sollten besonders auf Versicherungsnummer, Name, Geburtsdatum, Anschrift und Beschäftigungszeit achten....

  • Buchholz
  • 23.02.22
  • 209× gelesen
Service

Bei erneuter Ehe bleiben alte Rentenansprüche bestehen

(nw/tw). Auch wenn der Bund der Ehe nicht immer hält: Die Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich bleiben bestehen, und zwar bis ans Lebensende. Das gilt sogar bei einer erneuten Heirat, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Zerbricht eine Ehe, werden bei der Scheidung die Rentenansprüche ausgeglichen: Jede Partei gibt die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Anrechte an die andere ab. Das nennt sich Versorgungsausgleich. Abhängig vom Berufsleben der...

  • Buchholz
  • 11.02.22
  • 476× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.