Freistellungsauftrag

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Freistellungsaufträge sollte nicht vergessen werden | Foto: Postbank

Steuern müssen nicht sein
Ein Freistellungsauftrag rettet jährlich einen beträchtlichen Betrag

Wer Zinsen für seine Ersparnisse und Geldanlagen erhält, muss auf die Erträge Steuern zahlen: Banken, Versicherungen, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften führen die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt an den Fiskus ab. Bis zu 801 Euro im Jahr darf ein Anleger allerdings steuerfrei einnehmen. Für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 1.602 Euro. Der sogenannte...

  • Buchholz
  • 08.04.20
  • 243× gelesen
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