Glücksspiel-Staatsvertrag

Beiträge zum Thema Glücksspiel-Staatsvertrag

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

Politik
Es hat sich ausgespielt: Eine Gesetzesänderung sorgt für Kahlschlag unter den Automatenspielhallen | Foto: Fotolia Lsantilli
2 Bilder

„Rien ne va plus“: Die Hälfte aller Spielhallen muss schließen

(mi). „Rien ne va plus“ - nichts geht mehr. Der bekannte Satz aus dem Roulette könnte bald für diverse Automatenspielhallen auch in den Landkreisen Harburg und Stade gelten. Sie müssen schließen. Der Grund ist eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags aus dem Jahr 2012, die ab Juli diesen Jahres Anwendung findet. Karenzzeit endet: In Buchholz müssen sechs von neun Hallen schließen Die Gesetzesänderung legt fest, dass zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand von 100 Metern liegen muss....

  • Hollenstedt
  • 10.03.17
  • 985× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.