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Corona-Rückblick: Steuergeldverschwendung bei niedersächsischen Impfzentren

Herbergsverein Tostedt

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Politik
Foto: DRK

Pflegeeinrichtungen
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Große Abwanderungswelle droht wohl nicht

(ts). Am 15. März tritt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Damit müssen sich unter anderem Pflegekräfte, Krankenschwestern,  Ärzte, aber auch Hausmeister, Putzkräfte oder Fußpfleger in Altenheimen und Krankenhäusern gegen Corona impfen lassen. Offenbar ist die Impfquote hoch, doch einzelne Fachkräfte wollen keine Impfung - das geht zumindest aus den Antworten der Träger von Pflegeeinrichtungen in den Landkreisen Harburg und Stade hervor, die das WOCHENBLATT befragt hat....

  • Buxtehude
  • 28.01.22
  • 278× gelesen
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