Johnson & Johnson

Beiträge zum Thema Johnson & Johnson

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

Service
Foto: Adobe Stock/Looker_Studio

Vollständiger Schutz nur nach Zweitimpfung
Mit "Johnson&Johnson" Geimpfte: Erst dritte Impfung gilt als Booster

(jd). Personen, die den Impfstoff von "Johnson & Johnson" erhalten haben, gelten ab sofort nach der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen nicht mehr als vollständig geimpft. Entsprechend wird eine Zweitimpfung bei mit "Johnson & Johnson" Geimpften nicht mehr als Auffrischungsimpfung anerkannt. Das hat das niedersächsische Gesundheitsministerium bekanntgegeben. Das Ministerium bezieht auf das Paul-Ehrlich-Institut, das den Impfstatus für Personen mit einer "Johnson & Johnson"-Impfung...

  • Stade
  • 19.01.22
  • 929× gelesen
  • 2
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.