++ A K T U E L L ++

Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Krippenplatzwünsche

Beiträge zum Thema Krippenplatzwünsche

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

Politik
Ab dem 1. August können Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern einen Krippenplatz einklagen | Foto: Lagom@fotolia

Wie viele Eltern werden einen Krippenplatz einklagen?

(bim). Kann eine Kommune ab 1. August keinen Krippenplatz zur Verfügung stellen, haben Eltern die Möglichkeit, ihn einzuklagen - oder Anspruch auf Entschädigung. Rechtsgrundlage dafür ist das Kinderförderungsgesetz (KiföG). Hintergrund: Die Bundesregierung hat den Kommunen vorgegeben, für 35 Prozent der Kinder zwischen einem und drei Jahren Krippenplätze bereitzustellen. So hoch schätzte der Bund 2007 den Bedarf ein. Nach Meinung von Experten ist er aber doppelt so hoch. In den meisten Kommunen...

  • Tostedt
  • 18.06.13
  • 588× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.