Maskenmann keine Sicherungsverwahrung

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Blaulicht
Der Maskenmann vor Gericht

Maskenmann: BGH hebt Sicherungsverwahrung auf

tk. Stade. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Sicherungsverwahrung von Martin Ney (42) aufgehoben. Der als Maskenmann bekannt gewordene dreifache Kindermörder und Sexualstraftäter war vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest und verhängte im Anschluss an die Haft die Sicherungsverwahrung. Damit wäre Ney mutmaßlich nie mehr auf freien Fuß gekommen. Der BGH verneinte jetzt die Notwendigkeit der...

  • Stade
  • 11.01.13
  • 2.049× gelesen
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