MVAS 1999

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Politik
Die Feuerwehr darf den Verkehr nur bei Einsätzen regeln, wenn Gefahr im Verzug ist | Foto: Feuerwehr

Umzugsbegleitungen
Brauchtum in Gefahr wegen Gesetzesmängel

bim. Moisburg. Jahrzehntelang war es guter Brauch, dass Feuerwehren die Begleitung von Schützen- und Laternenumzügen übernehmen. In Moisburg ist es sogar unerlässlich, dass der Trauerzug von der Kirche zum Friedhof, der zwei Kreisstraßen kreuzt, durch die freiwilligen Retter abgesichert wird. Doch die Straßenverkehrsordnung (StVO) lässt das eigentlich nicht zu. Denn die Polizei darf in Niedersachsen keine hoheitlichen Aufgaben - zu denen die Sperrung von Straßen oder die kurzzeitige Regelung...

  • Hollenstedt
  • 03.01.20
  • 3.752× gelesen
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