niedersächsischen Kultusministerium

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Politik
Ab dem 1. August können Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern einen Krippenplatz einklagen | Foto: Lagom@fotolia

Wie viele Eltern werden einen Krippenplatz einklagen?

(bim). Kann eine Kommune ab 1. August keinen Krippenplatz zur Verfügung stellen, haben Eltern die Möglichkeit, ihn einzuklagen - oder Anspruch auf Entschädigung. Rechtsgrundlage dafür ist das Kinderförderungsgesetz (KiföG). Hintergrund: Die Bundesregierung hat den Kommunen vorgegeben, für 35 Prozent der Kinder zwischen einem und drei Jahren Krippenplätze bereitzustellen. So hoch schätzte der Bund 2007 den Bedarf ein. Nach Meinung von Experten ist er aber doppelt so hoch. In den meisten Kommunen...

  • Tostedt
  • 18.06.13
  • 588× gelesen
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