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Polizei Stade warnt Hundehalter vor Giftködern in Stade

Polizist erschießt Flüchtling

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Blaulicht
Mit diesem Tisch erinnerten Bekannte an den jungen Mann | Foto: jab
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Staatsanwaltschaft Stade erhebt keine Anklage
Erschossener Flüchtling (19): Polizist handelte in Notwehr

tk. Stade. Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stade wird bundesweit für Beachtung sorgen: Der Polizeibeamte (27), der im August 2019 einen jungen Mann (19) aus Afghanistan in einer Mehrfamilienhaus in Stade-Bützfleth erschossen hat, hat in Notwehr gehandelt. Es wird keine Anklage erhoben. Dass der 19-Jährige psychisch krank war, bei ihm wurde Schizophrenie diagnostiziert, spielt bei der juristischen Bewertung keine Rolle. Gegen die Notwehrsituation spreche aus staatsanwaltschaftlicher...

  • Stade
  • 23.06.20
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