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Schottergärten sind unzulässig

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Politik
Steingärten außerhalb der zulässigen Bebauung eines Grundstücks sind nicht zulässig  | Foto: Hansen

In Niedersachsen
Bauordnung verbietet "Steinwüsten"

bim. Tostedt. Für manche Gartenbesitzer ist es ein Gestaltungsmittel, für andere eine günstige Art, das Unkraut einzudämmen: Stein- oder Schottergärten. Doch die sind eigentlich verboten. Auf Initiative der Grünen soll die Samtgemeinde Tostedt in künftigen Bebauungsplänen alle Grundstücksbesitzer darüber informieren, dass solche "Steinwüsten" auf unbebauten Flächen eines Baugrundstücks, die über die erlaubte, bebaubare Fläche hinausgehen, nicht zulässig sind. Das hat der Samtgemeinderat...

  • Tostedt
  • 12.11.19
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