Strafbefehl

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Blaulicht

Buchholz
Umkleidekabinen-Spanner nimmt Geldstrafe an

Es bleibt dabei! Ein 57-jähriger Versicherungsmakler aus Buchholz muss wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen" eine Geldstrafe von 14.400 Euro zahlen - oder alternativ 180 Tage ins Gefängnis. Die Widerspruchsfrist gegen den von der Staatsanwaltschaft Stade erlassenen Strafbefehl ist verstrichen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Wenn die Geldstrafe bezahlt ist, ist das Verfahren beendet, sodass den Opfern eine umfangreiche...

  • Buchholz
  • 20.08.23
  • 818× gelesen
  • 1
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