Umtausch

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Führerscheine in Papierform müssen in neue Kartenführerscheine umgetauscht werden  | Foto: as

Stichtag 19. Juli
Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen Führerschein umtauschen

Der "Lappen" hat ausgedient: Wer in den Jahrgängen 1953 bis 1958 geboren wurde, muss seinen alten Führerschein in Papierform bis spätestens 19. Juli gegen einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Mit dem Ablauf der Frist verliert das alte Dokument seine Gültigkeit, der neue Führerschein muss zum Stichtag bereits vorliegen. Hintergrund: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein sowie über ein aktuelles Bild verfügen. Bundesweit müssen in den kommenden Jahren...

  • Nordheide Wochenblatt
  • 12.05.22
  • 328× gelesen
Panorama
Egal ob noch ein grauer oder rosa Lappen im Portemonnaie steckt oder schon ein Führerschein im Scheckkartenformat: Bis 2033 sollen alle Führerscheine durch EU-weit einheitliche Dokumente ersetzt werden

Damit der Führerschein fälschungssicherer wird, sollen bis 2033 alle Dokumente umgetauscht werden
Das ist das Ende der "Lappen"

(as). Ein Jahr noch ist Zeit, dann muss der "Lappen" weg. Bis zum Jahr 2033 sollen alle Führerscheine EU-weit einheitlich sein. Dafür müssen auch Millionen deutscher Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen. Damit nicht alle auf einmal die Zulassungsstellen stürmen, soll der Umtausch nach Geburts- und Ausstellungsjahrgängen gestaffelt erfolgen, ein freiwilliger Umtausch ist aber jederzeit möglich. Den Anfang macht die Generation Ü60: Bis zum 19. Januar 2022 dürfen die Geburtsjahrgänge 1953 bis...

  • Nordheide Wochenblatt
  • 22.01.21
  • 687× gelesen
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