Hyundai Plug-in-Hybride ganz vorne
Änderung der Förderfähigkeit für Plug-in-Hybride tritt ab 01. Januar 2022 in Kraft
Für Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb gelten ab 1. Januar 2022 angepasste Fördervoraussetzungen. Demnach hängt bei Plug-in-Hybriden die Förderfähigkeit zum Jahreswechsel nicht mehr vom maximalen Kohlendioxid-Ausstoß (50 g/km) oder einer Mindestreichweite von 40 Kilometern unter ausschließlicher Nutzung des E-Antriebs ab, sondern von einer rein elektrischen Reichweite, die dann mindestens 60 Kilometer betragen muss, oder höchstens 50 Gramm Kohlendioxid--Emissionen pro Kilometer. Für alle...