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Umweltvergehen

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Politik
Einer von mehr als 20 Haufen mit Baumschnitt an der Bremer Straße in und außerhalb von Nenndorf | Foto: ts

Peinlich
Landkreis Harburg lässt nach Baumpflege Grünabfall liegen

(ts). Wer achtlos Grünabfall in die Landschaft wirft, begeht ein Umweltvergehen und muss mit einem Bußgeld rechnen. Grünschnitt in der Natur gilt rechtlich als Müll. Und dann das: Nach Baumschnittarbeiten an der Bremer Straße in und außerhalb von Nenndorf blieben mindestens zehn Tage lang mehr als 20 Haufen mit Ästen und Laub (Foto) am Straßenrand liegen. Verursacher ist ein von der Betriebsgemeinschaft Straßen des Landkreises Harburg beauftragtes Unternehmen. "Die Firma wird zeitnah die...

  • Rosengarten
  • 07.08.20
  • 375× gelesen
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