unbemannte Luftfahrtsysteme

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Politik
Für den Betrieb von Kamera-Drohnen gibt es viele Bestimmungen

Kamera-Drohnen: Das müssen Nutzer beachten

(os). Was Nutzer von Kamera-Drohnen beachten müssen, ist in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) geregelt. Betroffen sind unbemannte Fluggeräte (UAS), die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Grundsätzlich verboten ist der Betrieb von UAS außerhalb der Sichtweite des Steuerers oder mit einer Gesamtmasse von mehr als 25 Kilogramm. Die Aufstiegserlaubnis für Kamera-Drohnen muss bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden. In Niedersachsen sind das...

  • 30.05.14
  • 430× gelesen
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