Verfügung Abbrennen von Feuerwerken

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Panorama
Reetdachhäuser wie dieses sind Denkmäler und altes Kulturgut und sollten nicht durch leichtfertige Silvesterböllerei in Flammen aufgehen | Foto: Marion Wenner

Nicht in Nähe von Reetdachhäusern knallen

bim. Tostedt. Besitzer der besonders brandgefährdeten Reetdachhäuser fürchten speziell in der Silvesternacht um ihr Hab und Gut. Daher hat die Samtgemeinde Tostedt eine Allgemeinverfügung über das Abbrennen von Feuerwerken in der Samtgemeinde Tostedt erlassen. Lodernde Flammen, knisterndes Reet, vernichtetes Eigentum: Das ist der Albtraum eines jeden Hausbesitzers, der ein uriges Reetdachhaus sein eigen nennt. Rose Marie Goetze aus Otter, auf deren Hof mehrere historische Fachwerkgebäude aus...

  • Tostedt
  • 27.12.17
  • 455× gelesen
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