Politik
Schwarzbau: Keine Chance beim Bundesverfassungsgericht
os. Buchholz. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) wird sich nicht mit dem Abriss des Wohnhauses von Prosper-Christian Otto beschäftigen. Das erklärte Erster Stadtrat Jan-Hendrik Röhse bei der jüngsten Stadtrat-Sitzung. Bereits im August 2013 habe das BVG entschieden, die Verfassungsbeschwerde von Otto nicht anzunehmen, erklärte Röhse. Das habe er auf Nachfrage erfahren. "Damit ist das Verfahren für uns erledigt", betonte Röhse. Wie berichtet, hatte Otto vor dem höchsten Gericht gegen den Abriss...