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Corona-Rückblick: Steuergeldverschwendung bei niedersächsischen Impfzentren

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Wirtschaft
Wer zwei Monatsmieten im Rückstand ist, dem darf gekündigt werden - auch wenn der Mietausfall Corona-bedingt ist | Foto: Fotolia/akf

Mieterschutzbund schlägt Alarm
Corona-Kündigungsschutz für Mieter ist ausgelaufen

(as). Droht Mietern jetzt eine Kündigungswelle? Das zumindest befürchtet der Mieterschutzbund, seit am 30. Juni der Corona-Kündigungsschutz für Mieter ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde. Sicherung der wirtschaftlichen Existenz Hintergrund: Um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern und die wirtschaftliche Existenz in der Corona-Krise zu sichern, hatte die Bundesregierung im März 2020 unter anderem beschlossen, bei COVID-19-bedingten Mietschulden für die Monate April bis Juni 2020...

  • Winsen
  • 17.07.20
  • 1.465× gelesen
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