Sexuelle Belästigung und Vergewaltigung
Abgründe im Tostedter Jugendzentrum
bim. Tostedt. Der Tatvorwurf liest sich laut Aktenlage recht "nüchtern": sexuelle Nötigung und Vergewaltigung zwischen Dezember 2015 und September 2016. Doch die jetzige Verhandlung am Amtsgericht Tostedt offenbarte Abgründe im Tostedter Jugendzentrum (JUZ) - egal, was sich damals wirklich zugetragen hat.
Ein ehemaliger JUZ-Leiter (40) soll eine pädagogische Kraft (46) bei zwei Gelegenheiten gewaltsam an die Wand gedrückt, sie an Brust und Scheide angefasst und vor ihr onaniert haben und ein drittes Mal zusätzlich mit der Hand in ihre Scheide eingedrungen sein. Einmal sei eine andere Mitarbeiterin dabei gewesen, der er einen Zungenkuss aufgezwungen habe. Mit dieser Frau will der Angeklagte aber nach eigenen Angaben eine Kurz-Affäre gehabt haben. Er ließ seinen Anwalt eine mehrseitige Erklärung vorlesen, nach der er alle Vorwürfe entschieden bestritt. Vielmehr seien alltägliche "Frotzeleien" in sexualisierte Anspielungen ausgeartet. Das mutmaßliche Opfer habe ihn irgendwann in den Hintern und in die Brustwarzen gekniffen und einmal ihre eigenen Brüste angefasst und gesagt: "Mir schießt gleich die Milch ein." Auch habe es zwischen beiden ein Zuständigkeitsgerangel gegeben.
Das mutmaßliche Opfer, das in Begleitung von Karl-Heinz Langner vom Weissen Ring im Gerichtssaal Platz nahm, soll sich seit den Vorfällen in Therapie befinden. Unter Tränen berichtete die Frau, was in den Monaten im JUZ geschehen sei und wie hilflos sie sich gefühlt habe, weil sie fürchtete, dass ihr derartige Übergriffe niemand glauben würde. "Ich dachte, dass ich mich umbringe - aus Schamgefühl", sagte sie.
Wenn sich die Vorwürfe der Sex-Straftaten im Tostedter Jugendzentrum bewahrheiten sollten, muss es für das mutmaßliche Opfer wie eine makabre Version des Wettlaufs zwischen Hase und Igel gewesen sein: Wo auch immer sie über die Übergriffe habe sprechen wollen, sei der Angeklagte, Sozialpädagoge und ehemaliger Jugendzentrumsleiter, schon gewesen, habe sie schlecht gemacht und behauptet, sie wolle nur die Leitung über das JUZ erlangen. Angezeigt habe sie bzw. ihr Mann letztlich drei Taten, für die es Zeugen gebe.
Gegensätzlicher hätten die Schilderungen nicht sein können. Während der Angeklagte sich als Opfer von Nachstellungen durch die 46-Jährige darstellte, schilderte das mutmaßliche Opfer in bewegenden Worten, was ihr der 40-Jährige angetan haben soll.
Prozessbedingt war der Angeklagte auch im Gericht derjenige, der bzw. dessen Anwalt als Erster gehört wurde. Zwischen ihm und dem mutmaßlichen Opfer hätten sich Streitigkeiten entwickelt bezüglich der Zuständigkeiten für Material, Verwaltung von Spendengeldern und des Hausrechts, wem welcher Raum gehöre. Irgendwann habe die 46-Jährige immer wieder Anspielungen gemacht, mit ihm Sex haben zu wollen, hieß es u.a. in der schriftlichen Erklärung des Sozialpädagogen.
Einmal habe die Frau im Keller, wo u.a. Material gelagert sei, eine Nagelschere aus dem Regal genommen und gemeint, sie wolle sich die Strumpfhose im Schritt freischneiden und sich auf seinen Schwanz setzen, woraufhin er aus dem Keller geflüchtet sei. Er könne mit ihr als reifer Frau nichts anfangen, habe er ihr mitgeteilt.
Ein anderes Mal sei sie ihm in die benachbarte Sporthalle gefolgt, habe sich ihm "erneut angeboten" und gedroht: Wenn er gehe, sage sie alles seiner Frau und ihrem Vorgesetzten in der Verwaltung. Sie habe ihm ein Tuch entgegengehalten, das sie zuvor im Schritt getragen habe, mit den Worten: "Hier, riech mal, so riecht meine Muschi." Er habe sie mehrfach nachdrücklich gebeten, mit den Annäherungen aufzuhören.
Einmal habe er ihr aber zu seinem Bedauern auf den Hintern gehauen, gab er zu. Im Büro habe sich die 46-Jährige im Beisein seiner Kollegin an ihm geschubbert und ihm in den Schritt gefasst. Ein anderes Mal habe sie ihn in der Fahrradwerkstatt abgepasst und ihm vorgeworfen, dass er mit seiner Kollegin, nicht aber mit ihr schlafe.
Während das mutmaßliche Opfer bei der Samtgemeinde Tostedt angestellt und zwischenzeitlich zusätzlich für bestimmte Kurse als Honorarkraft für den Trägerverein der Jugendarbeit tätig war, war der Angeklagte vom Trägerverein als JUZ-Leiter eingesetzt. Irgendwann habe sie nicht mehr an den Dienstbesprechungen des Trägervereins teilnehmen dürfen, und auch in der Verwaltung habe sie kein Gehör gefunden, berichtete das mutmaßliche Opfer.
Er habe zu ihr so kranke Sachen gesagt wie: "Ich trenne dich von deinem Rudel und dann werde ich dich erlegen", oder: "Ich werde dir die Mitarbeiter und deine Töchter wegnehmen." Sie war überzeugt: "Das glaubt einem keiner, dass jemand so systematisch vorgeht." Zumal es meist keine Zeugen gegeben habe.
Anfangs seien es Komplimente und Scherze unter Mitarbeitern gewesen. "Es war nicht zu erwarten, dass es übergriffig wird", berichtete sie. Dann seien die Kommentare des Angeklagten sexistisch im Hinblick auf Outfits und Brüste geworden, auch bezogen auf Mädchen, die fraulicher wurden, und auf ihre Tochter.
"Bei jeder Gelegenheit zeigte er mir, dass er über mir steht, und hat onaniert - in den Mülleimer, auf die Fußmatte und den Kellerboden", so die 46-Jährige. Übergriffe habe es gegeben, wenn der 40-Jährige unzufrieden oder wütend gewesen sei. "Man konnte sich nicht darauf einstellen. Es ging um Macht", so die 46-Jährige.
"Ich fühlte mich gedemütigt, hatte ständig Angst." Sie habe versucht, ihm aus dem Weg zu gehen bzw. nicht allein mit ihm zu sein. Einmal habe der 40-Jährige ihr im Keller einen "Klaps zwischen die Beine, tief am Damm", gegeben. Ein anderes Mal sei er dazugekommen, als sie mit der anderen JUZ-Leiterin Anmeldelisten holen wollte. Er habe beide an die Wand gedrängt, seine Hose geöffnet und der Kollegin "die Zunge reingedrückt und sein Genital rausgeholt".
Und einmal habe er die 46-Jährige an einen Mehrzweckschrank im Büro gepresst, sei gewaltsam mit der Hand unter ihren Rock gegangen und in ihre Scheide eingedrungen. "Das tat sehr weh, ich habe geheult", sagte die 46-Jährige, die zwischenzeitlich in einer Traumaklinik und berentet gewesen sei, weil sie nicht mehr habe arbeiten können.
Der Angeklagte folgte ihren Ausführungen überwiegend gelassen, teils skeptisch.
Bis zur Urteilsverkündung sind noch vier weitere Verhandlungstermine angesetzt.
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