Flüchtling verurteilt
Brandstiftung in Tostedter Asylbewerberheim
bim. Tostedt. Wegen fahrlässiger Brandstiftung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung wurde jetzt ein 19-jähriger afghanischer Flüchtling vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tostedt zu eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Er war angeklagt, im vergangenen September in der Asylbewerberunterkunft an der Todtglüsinger Straße in Tostedt Feuer gelegt zu haben. Ein Mitbewohner erlitt bei dem Brand eine Rauchgasvergiftung.
Wie berichtet, waren durch das Feuer fünf Wohneinheiten der Container vorübergehend unbewohnbar. Der 19-Jährige selbst hatte schwere Brandverletzungen erlitten. In der anschließenden polizeilichen Vernehmung hatte er damals angegeben, so verzweifelt über seine private Familiensituation gewesen zu sein, dass er sein Zimmer in Selbstmord-Absicht in Brand gesetzt habe.
Der junge Mann soll Papier angezündet haben, was dazu führte, dass sein Zimmer und weitere Teile der Unterkunft Feuer fingen. In der Gerichtsverhandlung beteuerte der 19-Jährige aber, das Feuer nicht gezielt gelegt und vor allem nicht mit dessen Ausmaß gerechnet zu haben.
Seit dem 30. September 2016 hatte er in Untersuchungshaft gesessen. Der Haftbefehl wurde nach der Verhandlung aufgehoben. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Bewährungszeit dauert zwei Jahre.
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