59-Jähriger Buchholzer ist schuldig
Coronagelder erschlichen
Ein 59-Jähriger erschlich sich zu Zeiten der Pandemie mehrere tausende Euro Coronahilfen. Das stellte das Amtsgericht Tostedt am vergangenen Montag in einer Gerichtsverhandlung fest. Der Mann ist Geschäftsführer eines Weinhandels mit eingetragenem Unternehmenssitz in Buchholz, der sich aus mehreren Gesellschaften zusammensetzt. Er machte damals falsche Angaben in einem Subventionsantrag, wodurch er unrechtmäßig Gelder in Höhe von rund 22.000 Euro erhielt.
In seiner Stellungnahme war der 59-Jährige im Wesentlichen geständig, erklärt Dr. Astrid Hillebrenner, Direktorin des Amtsgerichts Tostedt. Durch die Aussage zwei weiterer geladener Zeugen konnte das Gericht dann die Schuld des Angeklagten im Fall des Subventionsbetrugs im besonders schweren Fall feststellen. Der Mann wurde zunächst zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Fälle von Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Coronapandemie kämen immer wieder vor, weiß Dr. Hillebrenner.
Millionen-Schaden durch Coronahilfen-Betrug
Insgesamt wurden an Wirtschaftshilfen während der Pandemie rund 76 Milliarden Euro ausgezahlt. Wie die Tagesschau im Jahr 2023 schreibt, entstand deutschlandweit ein Schaden von rund 400 Millionen Euro. Diese Zahl dürfte allerdings in Wirklichkeit noch höher liegen, denn einige Landeskriminalämter konnten keine konkreten Angaben zu den entstandenen Schäden machen, da es keine Erhebungen gab.
Angesichts der Dreistigkeit mancher Täter sind derartige Schadenssummen kein Wunder. So wurden beispielsweise Anfang des Jahres vier Männer aus Essen wegen Betrugs mit Coronahilfen angeklagt. Sie sollen insgesamt knapp sechs Millionen Euro unrechtmäßig erschlichen haben. Dabei sollen sie ganze Firmen erfunden oder diese nur zum Zwecke des Betruges gegründet haben. Auch sie machten, wie im Falle des Buchholzer Weinhändlers, Falschangaben und erhielten so die Corona-Soforthilfen bzw. Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Verfahren mehrjährige Haftstrafen.
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