Düsteres Kapitel endet für Juwelier Kröger: Hohe Jugendstrafen für brutale Räuber

Inhaberin Katja Kröger-Mollin kann jetzt mit einem düsteren Kapitel in der Geschichte ihres Juweliergeschäftes abschließen
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bim. Tostedt. Ein düsteres Kapitel in der 52-jährigen Geschichte des Tostedter Juweliers Kröger fand jetzt vor dem Tostedter Amtsgericht ein Ende: Die beiden jungen Männer (17 und 19), die den Juwelier Anfang August brutal überfallen und eine Angestellte (44) verletzt hatten, wurden wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu drei beziehungsweise zweieinhalb Jahren Jugendhaftstraße verurteilt. Trotz einiger strafmildernder Umstände folgte Jugendrichterin Stephanie Perpand damit fast dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. „Das war eine Tat, die ich in dieser Schwere noch nicht als Jugendrichterin erlebt habe“, sagte sie.
Zu Beginn der Verhandlung gab sich der 19-jährige Angeklagte noch lässig und siegessicher. Sowohl er als auch sein Tat-Komplize (17) wurden in Fußfesseln in den Verhandlungssaal geführt. Nach der rund dreistündigen Verhandlung Ernüchterung bei den jungen Straftätern, als sie das Urteil hörten. „Das war kein Dummer-Jungen-Streich. Durch diese Tat und das, was sie der Frau angetan haben, haben Sie gezeigt, dass Sie nur dann zu erreichen sind, wenn Sie eine Jugendstrafe bekommen“, begründete die Jugendrichterin.
Der 19- und der 17-jährige hatten das Juweliergeschäft am 2. August gegen 8.45 Uhr überfallen. Der Ältere hatte ein Messer mit 15 bis 20 Zentimeter Klingenlänge, der Jüngere eine Softairpistole. Sie bedrohten die Angestellte, die sich auf den Boden legen musste und dann mit Klebeband gefesselt und geknebelt wurde. Außerdem wurde sie gegen den Kopf getreten. Aus dem Tresor und dem Geschäft raubte das Duo mehrere Tausend Euro Bargeld und Schmuck. Nur dank einer Kundin mit Kinderwagen, die das Geschäft in dem Moment betrat, wurden die Täter zur Flucht gezwungen.
Mit einem Taxi setzten sie sich nach Bremen ab, um von dort zunächst nach Hamburg und dann nach Berlin-Spandau zu fahren, wo sie das Geld u.a. in teuren Hotels und Lokalen sowie durch Klamotteneinkäufe buchstäblich „verjubelten“.
Der 19-jährige Kroate, der zuletzt in Hamburg gemeldet war und weder Schulabschluss noch Ausbildung hat, und der 17-Jährige aus einer Jugendhilfeeinrichtung in Jesteburg, der zuletzt von der Schule geflogen war, hätten die Idee zu dem Raubüberfall kurz vor der Tat gehabt, um einmal zu erleben, „wie es ist, Geld zu haben“, so der 19-jährige Drahtzieher, dessen Schwager in Tostedt wohnt. Das Juweliergeschäft habe er flüchtig gekannt, Einzelheiten hätten sie gemeinsam im Internet recherchiert.
Bevor sie dort einfielen, hätten sie sich noch mit einer Flasche Wodka Mut angetrunken. Laut der von dem 19-jährigen Angeklagten beschriebenen „Arbeitsteilung“ sollte sich der Jüngere um den Tresor und er sich um die Angestellte kümmern. Ob er die Angestellte geschlagen oder getreten habe, daran wollte sich der 19-Jährige nicht mehr erinnern können. Aus Panik hatten beide vergessen, ihre vorbereiteten Schals, mit denen sie sich vermummen wollten, überzuziehen.
Wie sich die bedrohte Angestellte gefühlt haben muss, wurde den beiden Tätern offenbar erst durch ihre jetzige Verhandlung bewusst, in der sie sich endlich bei der 44-Jährigen entschuldigten. Sie sagte aus, der Jüngere habe gar nichts gesagt, während der Ältere sie noch zu persönlichen Dingen ausgefragt habe. Da die Täter nervös wirkten, „habe ich nur noch funktioniert und war froh, dass ich sie am Boden liegend nicht angucken musste“, so die 44-Jährige, die den Überfall wohl zeitlebens nicht vergessen wird.
Für die Täter sprach, dass sie geständig waren und sich beim Opfer entschuldigten. Trotzdem sah die Staatsanwältin bei den Tätern eine hohe kriminelle Energie. Die Jugendgerichtshilfe bejahte schädliche Neigungen, da der 19-Jährige bereits u.a. wegen Körperverletzung, Diebstahl und Computerbetrug und der 17-Jährige wegen Diebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl in Erscheinung getreten sind.
Die Ausführungen der Verteidiger, die u.a. die schwierige häusliche Situation bzw. psychische Probleme ihrer Mandanten anführten und Bewährungsstrafen mit Auflagen forderten, machten auf die Richterin keinen Eindruck.
Der 19-Jährige erhielt eine dreijährige, der 17-Jährige eine zweieinhalbjährige Jugendstrafe unter Einbeziehung eines noch ausstehenden Urteils einer vorangegangenen Straftat. "Sie haben nicht nur Gangster gespielt, sondern sind zu schweren Verbrechern geworden", so Richterin Stephanie Perband.
Juwelierin Katja Kröger-Mollin war nach der Verhandlung erleichtert: „Ich finde das Urteil der Schwere der Tat angemessen und finde gut, dass die Täter nicht mit Bewährung davon gekommen sind“, sagte sie.

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Die Angeklagten wurden mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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