Amtsgericht Tostedt
Eine Bank, auf der kein Platz für Gewalt ist

Stellten das Projekt vor: Denise de With (vorne li.) und Anne Skaza von der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen sowie (hinten, v. li.): Torsten Adam, Leiter der Polizeistation Tostedt, Amtsgerichtsdirektorin Dr. Astrid Hillebrenner und Carsten Bünger, Präventionsbeauftragter der Polizeiinspektion Harburg | Foto: bim
  • Stellten das Projekt vor: Denise de With (vorne li.) und Anne Skaza von der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen sowie (hinten, v. li.): Torsten Adam, Leiter der Polizeistation Tostedt, Amtsgerichtsdirektorin Dr. Astrid Hillebrenner und Carsten Bünger, Präventionsbeauftragter der Polizeiinspektion Harburg
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Eine orangefarbene Bank zieht jetzt die Blicke im Amtsgericht Tostedt auf sich und wird bereits von vielen Besucherinnen und Besuchern dort genutzt. "Kein Platz für Gewalt" ist auf einem Metallschild auf der Bank zu lesen. Damit setzt das Gericht ein Zeichen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen. Die Aktion nennt sich „Orange Bank“. 

Die Kampagne „Orange the World“ der Vereinten Nationen gibt es seit dem Jahr 1991. Diese findet regulär vom 25. November, am „Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“, bis zum 10. Dezember, dem „Tag der Menschenrechte“ statt. Die Farbe Orange ist von den Vereinten Nationen ausgewählt worden und soll eine Zukunft ohne Gewalt gegen Frauen sowie die Solidarität mit den Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt symbolisieren. 

Das Thema ist dauerhaft von Relevanz

Das Thema sei aber nicht nur in dem Zeitraum relevant, betonte Carsten Bürger, Präventionsbeauftragter der Polizeiinspektion Harburg. Hierzulande zeichnet die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen für das Projekt verantwortlich, auf dessen Initiative die ersten orangefarbenen Bänke 2022 aufgestellt wurden. Diese werden von der Stiftung finanziert und u.a. in der Justizvollzugsanstalt Hannover hergestellt. 

Carsten Bünger sowie Denise de With und Anne Skaza von der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, Tostedts Amtsgerichtsdirektorin Dr. Astrid Hillebrenner und Torsten Adam, Leiter der Polizeistation Tostedt, erläuterten im Gespräch mit dem WOCHENBLATT die Bedeutung von Gewaltprävention und Opferschutz. Eine Arbeit, die alle Institutionen verbindet.

Bringt ein Opfer eine Gewalt- oder Straftat zur Anzeige, informiert die Polizei über alle Möglichkeiten, das Geschehene zu bewältigen. Welche Hilfe in Anspruch genommen wird, entscheiden die Betroffenen letztlich selbst, erklärten Carsten Bünger und Torsten Adam. 

Opfer können Hilfsangebote nutzen

"Es kann aber jeder unser Angebot nutzen, es muss keine Strafanzeige gestellt werden. Wir haben keinen Ermittlungsauftrag", betonte Denise de With. "Die Betroffenen müssen den Vorfall auch nicht im Detail schildern", ergänzte Anne Skaza. Beide sind Diplom-Sozialarbeiterinnen und -Sozialpädagoginnen sowie Fachberaterinnen für Opferhilfe und psychosoziale Prozessbegleiterinnen. Wichtig sei es, um das Opfer ein Netzwerk aufzubauen und sicherzustellen, dass sich die Tat nicht wiederholt. Auch eine kurzzeitige finanzielle Unterstützung sei möglich. Kommt es zu einem Gerichtsprozess, nimmt die Stiftung den Gewaltopfern die Angst vor dem Gerichtssaal und begleitet sie bei Bedarf zu den Prozessen.

Da viele Opfer zunächst überfordert sind, sich Hilfe zu suchen, gibt es bei der Stiftung auch die Möglichkeit, per E-Mail Kontakt aufzunehmen und die kostenlose und anonyme Onlineberatung zu nutzen. "Wenn es gewünscht wird, rufen wir die Betroffenen auch an und vereinbaren bei Bedarf einen Termin", berichten die Mitarbeiterinnen der Stiftung. Das Gespräch kann bei den Betroffenen daheim oder im Opferhilfebüro in Stade geführt werden. Denkbar wäre auch ein Treffen in einem Raum im Gericht oder bei der Polizei, da die Behörden untereinander gut vernetzt sind.

Das Amtsgericht in Tostedt ist das erste im Landgerichtsbezirk Stade, in dem eine orangefarbene Bank aufgestellt wurde. Weitere sollen folgen in Buxtehude, Stade, Zeven, Cuxhaven, Otterndorf und Geestland.


Über die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen

Bei der von der Landesregierung im Jahr 2001 gegründeten gemeinnützigen Stiftung Opferhilfe Niedersachsen mit Hauptsitz in Oldenburg finden alle Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, sowie deren Angehörige Unterstützung, Beratung und Information. Die Betreuung erfolgt kostenlos, vertraulich, freiwillig und auf Wunsch anonym. 
Bei Bedarf erhalten Opfer finanzielle Hilfen, eine Soforthilfe in Höhe von 250 Euro. Weitere finanzielle Hilfen zur Milderung der Straffolgen sind nach Beschluss des regionalen Vorstandes möglich, entsprechend dem individuellen Bedarf (z.B. für Schutzvorkehrungen oder Fahrtkosten).
30 Justizsozialmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind in der Opferhilfe in elf Opferhilfebüros in Niedersachsen beschäftigt.
Im Jahr 2009 wurden von der Stiftung 1.668 Klientinnen und Klienten betreut. Die Zahlen sind kontinuierlich gestiegen auf in diesem Jahr bereits 2.815. Ebenso stieg die Anzahl der psychosozialen Prozessbegleitung zwischen 2016 und 2024 von 228 auf 367 Fälle. Die Onlineberatung wurde in diesem Jahr in 76 Fällen in Anspruch genommen. 

Weitere Infos auf www.opferhilfe-niedersachsen.de.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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