Nach Verurteilung
Fahrer des Horrorunfalls von Neu Wulmstorf lässt Rechtsmittel einlegen
bim. Tostedt. Das Urteil gegen den 26-Jährigen, der im August 2015 mit einem geliehenen Audi Quattro RS6 (730 PS) mit mindestens 135 km/h innerhalb der Ortschaft in Neu Wulmstorf einen schweren Unfall verursacht hatte (das WOCHENBLATT berichtete), bei dem eine Frau schwer verletzt wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Das teilte Tostedts Amtsgerichts-Direktorin Dr. Astrid Hillebrenner auf WOCHENBLATT-Nachfrage mit.
Wie berichtet, war der 26-Jährige wegen schwerer Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vom Schöffengericht am Amtsgericht Tostedt zu zweieinhalb Jahren Haft und einem vierjährigen Führerscheinentzug verurteilt worden.
Sein neuer Verteidiger hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. Ob es sich dabei um Berufung oder Revision handeln wird, ist noch unklar. Bei einer Berufung wird der Fall vor dem Landgericht komplett neu verhandelt, inklusive der Beweisaufnahme. Bei einer Revision wird der Fall an das Oberlandesgericht verwiesen, das entscheidet, ob das Urteil gehalten oder aufgehoben und zurück an das Amtsgericht verwiesen wird.
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