Gefährliche Pyrotechnik
Feuriges Flugobjekt war eine Fallschirmrakete

Bei dem brennenden Flugobjekt, das wenige Meter von einem Reetdachhaus entfernt landete, handelte es sich um eine Fallschirmrakete  | Foto: bim
3Bilder
  • Bei dem brennenden Flugobjekt, das wenige Meter von einem Reetdachhaus entfernt landete, handelte es sich um eine Fallschirmrakete
  • Foto: bim
  • hochgeladen von Bianca Marquardt

bim. Otter. Reetdachhausbesitzer bangen beim jährlichen Silvesterfeuerwerk um ihr Heim. Wie berichtet, ging in der Silvesternacht wenige Meter neben Rose Marie Goet-zes denkmalgeschütztem Reetdachhaus in Otter (Samtgemeinde Tostedt) ein brennendes Objekt herunter, das glücklicherweise nicht auf dem leicht entzündlichen Dach landete. WOCHENBLATT-Leser wiesen nun darauf hin, dass es sich bei dem Flugobjekt nicht um eine Himmelslaterne handelt, sondern um eine Fallschirmrakete, die als Seenotsignal eingesetzt wird und unter das Sprengstoffgesetz fällt. Dieses Notsignal gilt als pyrotechnischer Gegenstand der Kategorie P2 mit größerer Gefährdung. Für das Abfeuern bedarf es einer besonderen Fachkunde und deren Nachweis.
Ein Seenotfall in Otter? Kann wohl ausgeschlossen werden, denn Otter liegt rund sieben Kilometer vom nächsten größeren Gewässer entfernt.
Doch wozu dient eine solche Seenot-Fallschirmrakete und wer darf sie zünden? Das WOCHENBLATT fragte bei Thomas Homann, Ausbilder der Segelkameradschaft Buchholz, nach.
"Diese Signale haben eine Steighöhe von ca. 300 bis 350 Metern und eine Brenndauer von 30 bis 40 Sekunden. Flugweite und Richtung entsprechend den Windverhältnissen. Die Sinkgeschwindigkeit beträgt ca. fünf Meter pro Sekunde", erläutert er.
"Für den Erwerb (und anschließenden Transport) einer Seenot-Fallschirmrakete ist ein Fachkundenachweis nach dem Sprengstoffrecht (§ 1 Abs. 3) mit einem Befähigungsnachweis zum Führen von Wassersportfahrzeugen oder eine entsprechende Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz sowie ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich. Oder ein Bootsführerschein mit eingetragenem Befreiungsvermerk", so der Fachmann. Die Paragrafen 7 bzw. 27 regeln den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen im gewerblichen bzw. nicht gewerblichen Bereich.
"Die Seenot-Fallschirmrakete wird aus der Hand per Zugzünder abgeschossen. Eine entsprechend lange Metallkette wird verwendet, damit der Fallschirm nicht durch das Feuer abgetrennt werden kann", so Thomas Ho-mann. Gezündet werden dürfe sie aber nur im Seenotfall.

Hemmungslos Feuerwerk gezündet

Wie in Otter, gab es auch in Handeloh Anwohner, die erschreckende Erfahrungen mit brennenden "Flugobjekten" gemacht haben. "Der untere Teil, der Behälter einer Laterne, ist bei uns zwischen Holzschuppen und Anhänger brennend gelandet (s. Foto). Zufällig war mein Sohn draußen und konnte das Teil mit einem Stein ersticken. Eine weitere Laterne ist auf dem Acker hinter den Häusern brennend gelandet", berichtet ein Anwohner.
Auch in Dibbersen wurden in den „Sperrzonen“ Raketen, Batterien und Böller gezündet: "Im Bereich zwischen Dangersener Straße, Ecke Wittenhögen, hier befinden sich zwei Reetdachhäuser. Auch in der Emsener Straße in der Nähe der historischen Durchfahrtscheune von 1630 wurde hemmungslos Feuerwerk gezündet", berichtet der Buchholzer Hobby-Imker Marco Warstatt. Er entdeckte auch "haufenweise Feuerwerksreste unmittelbar vor der Windmühle Dibbersen".

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

Webseite von Bianca Marquardt
Bianca Marquardt auf Facebook
Bianca Marquardt auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

10 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.