Vandalismus und Autorennen im Tostedter Parkhaus

Der Sachschaden nach dem Unfall auf dem oberen Parkdeck. Die genaue Höhe ermittelt nun ein Gutachter
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bim. Tostedt. Die Samtgemeine Tostedt hat es mit den Pendlern wirklich gut gemeint, als sie vor rund vier Jahren für 4,3 Millionen Euro (Eigenanteil: 1,2 Millionen Euro) das neue und landkreisweit einzig kostenfrei nutzbare Parkhaus am Bahnhof errichtete. Von Beginn an war Vandalismus zu beklagen. Doch die Ausmaße der Zerstörungswut haben in den vergangenen Monaten derart zugenommen, dass sich die Schäden auf mehrere Zehntausend Euro summieren. Der ganze Irrsinn gipfelte Heiligabend gegen 0 Uhr in einem spektakulären Unfall, als ein 18-jähriger Audi Q3-Fahrer fast den Zaun auf dem oberen Parkdeck durchbrach und einen Pfeiler rammte. Das alles wird nun Konsequenzen haben: "Wir werden im Samtgemeinderat eine Benutzungssatzung für das Parkhaus einbringen und über Videoüberwachung sprechen", kündigt Samtgemeinde-Bürgermeister Dr. Peter Dörsam an.
Die Liste der Vandalismusschäden ist lang: Leitungskabel von Lampen werden herunter gerissen, Lampen demoliert oder gestohlen, Türschließer beschädigt, Schilder verbogen, Fahrstühle und Wände beschmiert, Schutzstreifen an den Auffahrrampen abgerissen, Bewegungsmelder in allen Treppenhäusern beschädigt und/oder entwendet, die Laubfanggitter aus den Regenrinnen gerupft, Notausgangsschilder abgeklemmt, beschädigt oder entwendet.
"Vor Weihnachten wurden von den Tätern die Sicherungskästen angegangen und Sicherungen in einem Umfang entwendet, dass selbst der Hersteller Probleme hat, Ersatz zu beschaffen. Außerdem wurde das Bedientableau im Fahrstuhl abgerissen und die Steuerungsplatine gestohlen", berichtet Dörsam.
Und nun der Audi-Unfall: Der Aufprall des Wagens war so heftig, dass der Parkhauszaun mächtig verbeult wurde und der Unfallfahrer noch Glück hatte, dass er nicht samt Auto herabstürzte. Auch ein tragender Pfeiler wurde beschädigt. Inwieweit dadurch die Statik beeinträchtigt und wie hoch dieser Sachschaden ist, muss nun ein Gutachter klären.
Der Unfall bestätigt aber offenbar den seit Längerem bestehenden Verdacht, dass in dem nicht beschrankten Parkhaus illegale Autorennen gefahren werden. Anwohner hatten sich in jüngster Vergangenheit mehrfach über Lärm wie Reifenquietschen und heulende Motoren aus dem Parkhaus beschwert.
"Es kam im Parkhaus regelmäßig zu Polizeieinsätzen, besonders nachts", bestätigt Norman Ziebarth, stellvertretender Leiter der Polizeistation Tostedt. Eine Benutzungssatzung werde von der Polizei ausdrücklich begrüßt, um Ordnungswidrigkeiten besser ahnden und Bußgelder verhängen zu können und nicht jedes Eingreifen nach Gefahrenabwehrrecht begründen zu müssen.
Mit einer Videoüberwachung könnte sowohl den PS-Protzern als auch den Vandalen besser beigekommen werden. Denn die Überwachung wäre im Sinne der Gefahrenabwehr eine sinnvolle Option.
Auf den Vandalismusschäden bleibt die Allgemeinheit sitzen, wenn die Täter nicht ermittelt werden können. Samtgemeinde und Polizei sind daher auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen. Bürger, die im Parkhaus etwas Verdächtiges beobachten oder wahrnehmen, werden gebeten, sich bei der Polizei Tostedt unter Tel. 04182-28000 zu melden.

Cruisen und Rennen

Das sogenannte Cruisen oder "grundloses Umherfahren", wie es im Polizeijargon heißt, greift auf deutschen Straßen ebenso um sich wie die zunehmende Zahl der Autorennen.
In Hamburg gibt es daher seit Kurzem die Sonderkommission "Autoposer", die sich dieser Zielgruppe "annimmt". Ihr bisher bekanntester Einsatz: Das Abschleppen des Lamborghinis von Ex-Torwart und Wrestler Tim Wiese, weil die 740 PS starke Nobelkarosse die Dezibel-Grenzwerte überschritt. Dieser Verstoß wird - ebenso wie das Cruisen - mit Bußgeldern von 20 Euro geahndet.
Die nachgewiesene Teilnahme an einem nicht genehmigten Kfz-Rennen im öffentlichen Verkehrsraum als Fahrer galt bisher als Ordnungswidrigkeit. Es drohten zwei Punkte, 400 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Nachdem bei illegealen Autorennen auf öffentlichen Straßen zuletzt auch unbeteiligte Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer schwer verletzt oder getötet wurden, wurde der § 315c im Strafrecht um den Buchstaben d zum Thema "Verbotene Kraftfahrzeugrennen" erweitert. Demnach können die Teilnahme an oder Ausrichtung von unerlaubten Kfz-Rennen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Wer in diesen Fällen Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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