Samtgemeinde Tostedt
Anlieger haben Pflicht zum Winterdienst

Gehwege bzw. gemeinsame Rad- und Gehwege müssen mindestens in einer Breite von einem Meter geräumt oder gestreut werden | Foto: Adobe Stock / Sonja Birkelbach
  • Gehwege bzw. gemeinsame Rad- und Gehwege müssen mindestens in einer Breite von einem Meter geräumt oder gestreut werden
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Alle Jahre wieder ... Wer muss bei Schneefall und Glätte die Straße räumen? Darüber informiert die Samtgemeinde Tostedt:

Der Winterdienst von Anliegern ist ein wichtiger Beitrag für die Verkehrssicherheit, denn Straßen, Geh- und Radwege müssen zu jeder Jahreszeit auch für Kinder und ältere Menschen gut benutzbar sein. Das rechtzeitige Räumen von Schnee und Streuen gegen Schnee- und Eisglätte ist für die Verkehrssicherheit auf Straßen und Wegen besonders wichtig! 

Folgendes ist zu beachten:

  • Gehwege bzw. gemeinsame Rad- und Gehwege müssen mindestens in einer Breite von einem Meter geräumt oder gestreut werden.
  • Auch die Fahrbahnen (ausgenommen sind Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) sind durch die Anlieger bis zur Fahrbahnmitte von Schnee und Eis freizuhalten. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Fußgänger auch geradeaus über die Straße kommen können und die Reinigung nicht am Bordstein endet!
  • Werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 9 und 20 Uhr muss geschoben und gestreut werden. Bei Schneefall oder Glätte auch mehrmals.
  • Die Flächen sind von Schnee und Eis freizuhalten und mit abstumpfendem Mittel so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Streusalz, Chemikalien und Geräte, welche die Oberfläche der Straße, Geh- und Radwege beschädigen, sind tabu!
  • In Straßen ohne Fußweg muss ein ständig begehbarer Streifen von mindestens einem Meter Breite am Straßenrand geräumt werden.
  • Bitte beachten Sie auch die Schadensersatzpflicht, denn Anlieger, die ihren Pflichten nicht nachkommen, riskieren Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, wenn vor ihrem Grundstück jemand zu
  • Schaden kommt.

Das Ordnungsamt bittet daher alle Anlieger, ihren Winterdienstpflichten rechtzeitig nachzukommen. Ansonsten drohen Bußgelder, mit denen die Sicherheit der anderen Straßennutzer sonst durchgesetzt wird.

• Weitere Informationen zum Winterdienst erhalten Interessierte in der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Tostedt, die unter www.tostedt.de einzusehen ist, oder beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Tostedt, Tel. 04182-298-0.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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