Ausbau der Schützenstraße liegt im Zeitplan / EVB-Bahnübergang wird beschrankt
bim. Tostedt. "Die Arbeiten zum Ausbau der Tostedter Schützenstraße liegen im Zeitplan", sagt Tostedts Erster Samtgemeinderat Stefan Walnsch. Es habe zwar leichte Verzögerungen gegeben, weil ein paar Ver- und Entsorgungsleitungen nicht wie in Plänen angegeben gelegen hätten, auch habe die Lieferung einzelner Bauteile für den Regenwasserkanal gedauert. "Durch eine flexible Anpassung des Bauablaufs und dem zum Glück trockenen Wetter konnte diese Zeit aber wieder aufgeholt werden. Dafür danken wir dem Planungsbüro und den Baufirmen", so Walnsch. Straßenausbau und Erneuerung des Kanals kosten die Gemeinde rund eine Million Euro. Im Laufe des August soll die Schützenstraße wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Wie berichtet, wird die Fahrbahn der Schützenstraße von der Einmündung Freudenthalstraße bis zur Zufahrt zu den Tennisplätzen erneuert, ebenso der Gehweg. Mit dem Ausbau soll die Fahrbahn, die derzeit für den Schulbus-Begegnungsverkehr zu schmal ist, von 5,50 auf 6,50 Meter verbreitert werden. Der Regenwasser-Hauptkanal und das Regenrückhaltebecken werden dem aktuellen Bedarf angepasst und so dimensioniert, dass demnächst auch das Quartier Berliner Straße in Richtung Schützenstraße entwässern kann.
Hinsichtlich der Sicherung des Bahnüberganges hat die Verwaltung die EVB über die Baumaßnahme bereits vor eineinhalb Jahren informiert. "Damals kam die Bitte, für die technische Sicherung des Bahnübergangs Leer-Rohre mit zu verbauen und die Fahrbahn auf beiden Seiten des Übergangs aufzuweiten", berichtet Stefan Walnsch. Nach Baubeginn habe die EVB dann gefordert, den Bahnseitenweg - die Straße Alte Kleinbahn und eine private Straße des Landkreises - für die geplante Beschrankung zu verschwenken. Dem Wunsch der EVB auf Verschwenkung der Einmündung ist man nachgekommen, und die Beschrankung des Bahnüberganges ist für 2019 vorgesehen.
"Das ist eine Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz und wird vom Land gefördert. Von den verbleibenden Kosten muss die Gemeinde ein Drittel tragen", so Walnsch. Wie hoch diese Kosten sein werden, sei ungewiss. Um Fördermittel zu bekommen, müsse die EVB ein Planfeststellungsverfahren durchführen.
Zum Grund für die Beschrankung erklärt EVB-Pressesprecher Jens Tellmann: "Die EVB ist seit Jahren bestrebt, höhengleiche Kreuzungen (Bahnübergänge) technisch zu sichern und damit deren Sicherheit zu erhöhen. Mittlerweile sind alle Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Netz der EVB technisch gesichert, deshalb werden jetzt alle 'kleineren' Bahnübergänge technisch gesichert, wobei die Priorität auf Bahnübergängen mit einem erhöhtem Unfallrisiko oder einer unübersichtlichen Lage liegt." Die EVB sieht beim Bahnübergang Schützenstraße ein erhöhtes Risiko durch den Fahrrad- und Fußgängerverkehr der benachbarten Schulen sowie durch die Bewaldung und die damit verbundene schlechtere Sicht auf die Strecke. "Normalerweise erhalten solche Bahnübergänge nur Lichtzeichen und keine Schranken. Aufgrund des größeren Schüler-/Fahrrad-/Fußgängerverkehrs sind dort trotzdem Schranken vorgesehen", so Tellmann. Angenehmer Nebeneffekt für die Anwohner: Das Pfeifen der Züge entfällt dann.
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