Geplantes Wohngebiet in Heidenau
Bebauung ja, aber vorhandene Nutzungen nicht einschränken
bim. Heidenau. Wo Menschen eng zusammenleben, kann es zu Konflikten kommen. Das ist nicht neu. Unverständlich wird es, wenn sich diejenigen, die bewusst aufs vermeintlich ruhige Land neben Spielplatz oder Tierhalter ziehen, über Kinderlärm und Hähnekrähen beschweren. Damit solche Probleme möglichst vermieden werden, sollten im Vorwege neuer Bauvorhaben Lärmgutachten erstellt werden, die sich mit den "Wechselwirkungen" der neuen und alten Nachbarn auseinandersetzen. Nur dürfen die Erkenntnisse dann natürlich nicht gewachsene Traditionen und Nutzungen der "Alteingesessenen" einschränken. Diese Befürchtungen gibt es aktuell in der Gemeinde Heidenau.
Dort will Investor Steffen Lücking zwischen Hauptstraße sowie Sportplatz, Schützen- und Sporthalle Wohnbebauung und Seniorenwohnungen mit Betreuungsangebot realisieren. Eine schalltechnische Vorab-Untersuchung kommt nun aber zu dem Ergebnis, dass "gesundes Wohnen" am besten durch Einschränkungen im Sport- und Schießbetrieb zu erreichen ist.
Bebauung ja, aber nicht, wenn dadurch vorhandene Nutzungen eingeschränkt werden. Das ist die Überzeugung der Heidenauer Gemeindepolitik bei der Bebauung der Fläche am Sportplatz. Wie berichtet, wollte Investor Steffen Lücking dort u.a. auf der zirka 11.000 Quadratmeter großen Fläche zwischen der ehemaligen Gaststätte an der Hauptstraße und der Sporthalle 64 Seniorenwohnungen sowie vier Mehrfamilienhäuser mit 34 Eigentumswohnungen und zwei Einfamilienhaus-Bauplätze errichten. Die neuen Gebäude entstehen in unmittelbarer Nachbarschaft zu Schützenhaus, Sportplatz, Sporthalle mit Skateranlage und Grundschule.
Schalltechnische
Vorab-Untersuchung
Eine schalltechnische Vorab-Untersuchung kommt nun zu der Empfehlung, die Nutzungszeiten der Skateranlage zu begrenzen (ab 20 Uhr und sonntags von 13 bis 15 Uhr) und auch die Wettkampftage der Schützen in der Schießanlage auf maximal zehn im Jahr zu beschränken. Die Lärmüberschreitungen im Plangebiet könnten nicht durch Abstände oder einen Lärmschutzwall, der für eine Erschließung unterbrochen werden müsste, gelöst werden. Ebenso wenig über die Grundrisse der Wohnhäuser mit verglasten Vorbauten oder der Anordnung der Aufenthaltsräume an der "lärmabgewandten Gebäudeseite", teilt das beauftragte Büro mit.
Innenentwicklung
ist gewünscht
"Es ist richtig und gut, dass eine Innenentwicklung in den Dörfern geschieht", sagt Heidenaus Bürgermeister Reinhard Riepshoff. Man müsse aber auch schauen, was dann mit dem Dorf geschieht. "Wir sind bereit, dass die Dorfmitte dort gestaltet wird. Aber die vorhandene Nutzung darf nicht eingeschränkt werden", sagt Riepshoff.
Zoff im Dorf hatte es bereits nach einem WOCHENBLATT-Bericht im März gegeben. Darin hatte Steffen Lücking sein Vorhaben für die Bebauung der Fläche zwischen dem früheren Gasthaus und der Sporthalle sowie für die Bebauung des Gaststättengrundstücks an der Hauptstraße (K15) selbst, auf dem drei Mehrfamilienhäuser mit 27 Eigentumswohnungen entstehen könnten, vorgestellt. Für das damalige Foto hielt er auch einen Plan in der Hand.
Verwaltungsausschuss hat
zwei Beschlüsse gefasst
Bürgermeister Riepshoff betont: "Bis heute haben wir als Gemeinderat noch keinen Entwurf bekommen, den wir beraten könnten. Es ist alles noch in der Vorplanung." Lediglich den Vorabzug der schalltechnischen Untersuchung habe die Gemeinde Anfang Juli auf Nachfrage erhalten. Der Verwaltungausschuss (VA) der Gemeinde hat nun zwei Beschlüsse gefasst:
• Sportverein und Schützenverein als feste Bestandteile der Gemeindestruktur, die mit ihren Aktivitäten das dörfliche Miteinander bereichern, dürfen durch zeitliche Begrenzungen der Nutzung der vorhandenen Sportflächen und der Schießanlage nicht zu stark eingeschränkt werden. Dieser öffentliche Bereich bilde im Verbund mit Grundschule, Kindergarten, Feuerwehr und Sporthalle das Zentrum Heidenaus. "Eine auch vom Gemeinderat befürwortete Bebauung der Fläche Am Sportplatz darf nicht zu einer Einschränkung der Nutzung dieser Ortsmitte führen."
• Und: "Die Gemeinde ist bei der Ausweisung von Bauflächen dazu verpflichtet, gesundes Wohnen sicherzustellen. Durch den Vorabzug ist die Lärmbelastung, auch der Fläche 'Gasthaus Meyer', deutlich zu erkennen. Um der Verpflichtung der Gemeinde nachzukommen, muss die Fläche in die weitere Planung einbezogen werden."
Auch Investor unzufrieden
mit den Aussagen
Unzufrieden mit der Entwicklung und den Aussagen in dem von ihm beauftragten Gutachten ist auch Investor Steffen Lücking. Auch ihm ist klar: "Ich kann doch dem Schützenverein nicht sagen, er soll in seinem neuen Schießstand weniger schießen, weil ich dort bauen will." Er hätte sich aber vor den VA-Beschlüssen ein Gespräch mit Gemeinderat und Bürgermeister gewünscht.
Jetzt seien wegen der Gutachter-Vorschläge mit der Nutzungsbeschränkung Fronten aufgebaut. Zumal es einen Unterschied mache, ob eine freie Fläche untersucht werde, oder ein Grundstück, bei dem die Altenwohnungen den Schall unterbrechen würden. Auch könnten die Gebäude mit schallisolierten Fenstern augestattet und so gestellt werden, dass der Schall schräg abpralle.
Lichtverschmutzungsgutachten
wegen Flutlichbeleuchtung
Nun solle er auch noch ein Lichtverschmutzungsgutachten wegen der Flutlichbeleuchtung des Sportplatzes und deren Auswirkungen auf die geplante Bebauung vorlegen. Der "Gutachterwahnsinn" und die zum Teil überzogenen Forderungen in den Gutachten würden letztlich dazu führen, dass er nicht mehr wirtschaftlich bauen könne.
Voraussichtlich Ende August soll mit allen Beteiligten ein Gespräch über das weitere Vorgehen geführt werden. "Vielleicht finden wir gemeinsam eine Lösung, die Vorhandenes schützt und eine Bebauung ermöglicht", meint Reinhard Riepshoff. So zuversichtlich klingt Steffen Lücking im Moment nicht. "Ich möchte dort gar nichts mehr entwickeln", sagt er.
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