Ehrenamtliche bekommen Einführung ins Amt
Crashkurs für die neuen Schöffen
Habe ich das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter? Was ist, wenn ich an einem Sitzungstag verhindert bin? Muss mein Arbeitgeber mich für die Sitzung freistellen? Diese und viele andere Fragen stellten die neu gewählten Schöffinnen und Schöffen im Rahmen einer Einführungsveranstaltung am vergangenen Dienstag im großen Sitzungssaal des Amtsgerichts Tostedt. Fast alle der für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählten Schöffinnen und Schöffen waren der Einladung des Amtsgerichts gefolgt, um Näheres über den Gang des Strafverfahrens und ihre eigene Rolle bei der Wahrheitsfindung zu erfahren. Daneben nutzen die Schöffinnen und Schöffen den Besuch des Amtsgerichts zum Kennenlernen und zum Austausch.
„Ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zu Ihrer Wahl zur Schöffin oder zum Schöffen. Gleichzeitig danke ich Ihnen, dass Sie bereit sind, sich in diesem besonderen Ehrenamt zu engagieren. Urteile werden „Im Namen des Volkes“ gesprochen – das ist nicht lediglich ein strafprozessualer Grundsatz, sondern in allen Gerichten Niedersachsens gelebte Realität. Sie bringen Ihre Persönlichkeit, Ihre Erfahrungen und Ihre Sichtweisen in den Strafprozess ein, wovon dieser nur profitieren kann“, adressierte die Direktorin des Amtsgerichts Dr. Astrid Hillebrenner die Teilnehmenden.
In einem ca. 90-minütigen Vortrag gab die Vorsitzende des Schöffengerichts, Richterin Julia Dawert, den Teilnehmenden einen ersten Einblick in ihre zukünftige Tätigkeit bei Gericht. Dabei interessierten die Schöffinnen und Schöffen vor allem auch organisatorische Fragen rund um ihr neues Amt, nachdem viele von ihnen berufstätig sind. Neben Richterin Julia Dawert, die zuvor bereits bei der Staatsanwaltschaft Stade und in einer Großen Strafkammer des Landgerichts Stade tätig war, brachte auch Richterin am Amtsgericht Stephanie Perband als Vorsitzende des Jugendschöffengerichts ihre langjährigen Erfahrungen in die Veranstaltung ein.
„Ich wünsche Ihnen viele interessante Eindrücke, aber auch viel Spaß in Ihrem neuen Ehrenamt“, sagte Dr. Astrid Hillebrenner abschließend. „Wir freuen uns, Sie im neuen Jahr hier wiederzusehen.“
Hintergrund
Insgesamt wurden für die Amtsperiode 2024 bis 2028 beim Amtsgericht Tostedt 32 Schöffinnen und Schöffen gewählt, 16 für das Schöffengericht und 16 für das Jugendschöffengericht. Hiervon sind jeweils acht Hauptschöffen und acht Hilfsschöffen. Die Hauptschöffen werden zu bestimmten Sitzungstagen herangezogen, während die Hilfsschöffen nur bei Verhinderung eines Hauptschöffen oder bei außerplanmäßigen Sitzungen eingesetzt werden. Die Anzahl der Hauptschöffen wird so bemessen, dass voraussichtlich jeder zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr eingeteilt wird.
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