Der "1-Cent-Trick": Betrügerfirmen versuchen, Schulvereins-Konto zu plündern
bim. Tostedt. Wolfgang Müller (65) ist seit rund acht Jahren Schatzmeister für den Schulverein der Tostedter Realschule. Zwei Firmen haben jetzt versucht, das Schulvereins-Konto zu plündern - und zwar mit einer Betrugsmasche, die als „1-Cent-Trick“ bekannt ist. „So etwas habe ich in all den Jahren nicht erlebt“, sagt Wolfgang Müller geschockt. Wäre er darauf nicht so schnell aufmerksam geworden, hätte dem Verein großer Schaden entstehen können.
„Die Masche ist ganz perfide: Die überweisen 1 Cent, um zu prüfen, ob das Konto funktioniert. Dann buchen sie 1 Euro ab und im Monat darauf einen höheren Betrag. Das läuft über Lastschriftverfahren“, berichtet Wolfgang Müller. Zwei Firmen hatten seit Anfang Dezember auf diese Weise versucht, insgesamt 300 Euro vom Schulvereins-Konto abzubuchen - und das laut Verwendungszweck ausgerechnet für Mitgliedsbeiträge für Partnervermittlungen.
Der Schulverein habe nie etwas per Internet gekauft oder bestellt, so Müller. Laut seinen Recherchen handelt es sich um zwei Firmen mit Sitz in Berlin und in der Schweiz. Vermeintlich abgeschlossene Verträge zu kündigen, sei nicht möglich, da es lediglich Fax-Nummern gebe. Und auf Faxe würde nicht reagiert, sagt Müller.
Er hat aus der Sache gelernt und gibt folgende Tipps:
• Regelmäßig die Kontoauszüge überprüfen;
• Wird Geld abgebucht, es sofort zurückbuchen;
• die Konten für die betreffenden Firmen für Lastschriftverfahren sperren lassen;
• alle Verbindlichkeiten über Daueraufträge regeln;
• den 1 Cent zurück überweisen und bei der Polizei Anzeige erstatten.
Auch Wolfgang Müller hat Anzeige wegen Betruges bei der Polizei erstattet. „Ich warte jetzt auf die Mahnungen - möglichst mit Kontaktdaten“, so Müller.
So funktioniert die Masche
Die Täter überweisen zunächst 1 Cent auf ein zufällig ausgewähltes Konto. Kommt das Geld nicht zurück, wissen die Betrüger, dass dieses Konto existiert, und beginnen kurze Zeit später, höhere Beträge per Bankeinzug abzubuchen - für eine angeblich beauftragte Dienstleistung oder einen vermeintlichen Kauf.
Diese Betrugsmasche ist möglich seit der Umsetzung einer EU-Richtlinie im Jahr 2009. Diese sollte europaweit zu einheitlichen Standards und schnelleren Überweisungen führen. Seitdem sind Banken nicht mehr verpflichtet, Daten auf ihre Stimmigkeit hin zu überprüfen.
Allerdings wird mit der 1 Cent-Überweisung nicht nur Schindluder betrieben: Auch Online-Zahldienste und Hilfsorganisationen nutzen diese Möglichkeit, um die Identität eines Kunden oder Spenders zu prüfen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.