Landkreis Harburg
Duale Systeme klagen gegen Gelbe Tonne
Die Einführung der Gelben Tonne im Landkreis Harburg zum Januar 2023 wackelt, denn drei Duale Systeme (Der Grüne Punkt, Zentek und Landbell) haben Klage gegen deren Einführung beim Verwaltungsgericht Lüneburg erhoben. Mit einer Entscheidung ist laut Gericht wohl nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen. Laut Norbert Völl, Pressesprecher von "Der Grüne Punkt", halten die Kläger die beschlossene Rahmenvorgabe "für wirtschaftlich nicht zumutbar".
Dass es Gelbe Tonnen in Hamburg und im Nachbarlandkreis Heidekreis bereits gibt, lässt er nicht gelten. "Die verschiedenen Entsorgungsgebiete müssen individuell betrachtet werden. Insofern hilft ein Vergleich mit anderen Gebieten nicht weiter. Zudem ist der Gelbe Sack kein schlechterer Entsorgungsstandard als die Gelbe Tonne", sagt Völl.
Das sehen drei Viertel der Landkreisbürger, die sich zwischen August und September vergangenen Jahres an einer anonymen Online-Umfrage beteiligten, anders. Seit Jahren gab und gibt es Ärger wegen der Gelben Säcke: Bei Wind werden sie durch die Gegend gewirbelt, oder sie werden schon mal von Tieren aufgerissen. Mal ist das Material zu dünn, zeitweise sind in manchen Orten keine Gelben Säcke erhältlich. Daher hatten sich von 10.611 Landkreisbewohnern 44,3 Prozent für die Einführung einer stabilen Gelben Tonne für die Entsorgung von Leichtverpackungen ausgesprochen, 30,9 Prozent votierten für eine Wertstofftonne, in der sämtliches Plastik und Metall entsorgt werden kann. Nur ein Viertel (knapp 25 Prozent) möchte den Gelben Sack behalten.
Laut Kreistagsbeschluss vom Oktober 2021 sollten daher die Dualen Systeme verpflichtet werden, ab Januar 2023 die Leichtverpackungen über eine Gelbe Tonne zu sammeln. Bis zu einer Entscheidung des Gerichtes ruht das Verfahren, und bis auf Weiteres werden Leichtverpackungen weiter über die Gelben Säcke eingesammelt.
Die Dualen Systeme begründen ihre Klage im Wesentlichen damit, dass die Rahmenvorgabe den satzungsmäßig festgeschriebenen Entsorgungsstandard des Beklagten (Landkreis Harburg) überschreite.
Dem widerspricht der Landkreis Harburg in seiner Stellungnahme. Der Kreis weist die Behauptung, die Rahmenvorgabe überschreite den satzungsmäßig festgeschriebenen Entsorgungsstandard, entschieden zurück.
Dazu erklärt Kreissprecher Andres Wulfes auf WOCHENBLATT-Anfrage: "Nach Paragraf 22, Absatz 2, des Verpackungsgesetzes darf die Rahmenvorgabe nicht über den Entsorgungsstandard für die Bürger hinausgehen, der auch bei der Restmüllsammlung zugrunde gelegt wird. In der Klage wird argumentiert, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Gebühr zahlen müssen, wenn sie zusätzliche Restmüllmengen an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben. Für Leichtverpackungen dagegen werde kein zusätzliches Entgelt erhoben, der Bürger erhalte also einen besseren Standard. Das ist nach Ansicht des Landkreises aber unzutreffend, weil die Dualen Systeme auch für die Gelben Tonnen kein Entgelt verlangen dürften. Die Kosten für die Entsorgung der Verpackungen hat der Bürger schon beim Kauf der Produkte mitentrichtet - er hat die Verpackungsentsorgung also bereits bezahlt, unabhängig davon, ob die Verpackungen bei ihm zu Hause in der Gelben Tonne abgeholt werden oder aber ob er sie an eine Sammelstelle bringt."
Wann die gerichtliche Klärung erfolgt, ist nicht abzusehen. Solange der Prozess nicht entschieden ist, gibt es keine Gelbe Tonne im Landkreis Harburg. Mit einer Entscheidung des Verfahrens ist in diesem Jahr voraussichtlich nicht zu rechnen.
Auf ein Wort: Zwei-Klassen-System laut Dualem System
In Paragraf 22 des Verpackungsgesetzes, auf den sich sowohl der Landkreis als auch die klagenden Dualen Systeme beziehen, steht:
dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (in diesem Fall der Landkreis Harburg) durch schriftlichen Verwaltungsakt gegenüber den Systemen festlegen kann, wie die ... durchzuführende Sammlung der restentleerten Kunststoff-, Metall- und Verbundverpackungen bei privaten Haushaltungen erfolgen soll. Das betrifft u.a. die Art des Sammelsystems sowie die Art und Größe der Sammelbehälter.
Damit soll "eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen" sichergestellt werden.
Dazu ist die Gelbe Tonne bestens geeignet, wenn man nicht mehr fürchten muss, ob die Gelben Säcke denn heil ins Müllfahrzeug gelangen oder man am nächsten Morgen selbst zum Müllsammmler werden muss.
Da es u.a. in Hamburg und im Heidekreis bereits Gelbe Tonnen gibt, erschließt es sich nicht, warum das im Landkreis Harburg nicht möglich sein soll.
Wie der Landkreis treffend feststellt: Auch die Verbraucher im Landkreis Harburg haben für die Entsorgung der Verpackungen anteilig bezahlt.
Aber offenbar messen die Dualen Systeme für einen besseren eigenen Profit hier mit zweierlei Maß.
Bianca Marquardt
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