Landkreis Harburg
Freiheit fürs Federvieh

Auch die meisten Gänse im Landkreis Harburg dürfen nun endlich wieder ins Freie | Foto: bim
  • Auch die meisten Gänse im Landkreis Harburg dürfen nun endlich wieder ins Freie
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bim/nw. Landkreis Harburg. Gute Nachrichten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Harburg: Das Federvieh darf ab Samstag, 19. März 2022, wieder an die frische Luft. Die Kreisverwaltung hat die kreisweite Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Allerdings mit einer Ausnahme: Im Bereich der Unterelbe-Niederung muss Geflügel wenigstens in den kommenden zwei Wochen noch im Stall bleiben.

Die Unterelbe-Niederung ist ein sogenanntes avifaunistisch wertvolles Gebiet, in dem ziehende Wildvögel bevorzugt rasten. In diesem Bereich wurden sämtliche seit Herbst 2021 positiv auf den hochansteckenden Virus-Typ H5N1 der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) getesteten Wildvögel gefunden. Nach Einschätzung des Kreisveterinäramts besteht dort angesichts des noch nicht abgeschlossenen Vogelzugs derzeit immer noch ein hohes Risiko eines Eintrags der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände.

Im übrigen Kreisgebiet kann die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben werden. Das Vogelgrippegeschehen hat sich im Landkreis Harburg und seinen Nachbarkreisen wie in ganz Norddeutschland deutlich reduziert. Im gesamten Landkreis Harburg werden bereits jetzt nur noch Zugvögel in abnehmenden Umfang festgestellt. Zudem führen steigende, frühlingshafte Temperaturen und eine höhere UV-Strahlung zu ungünstigen Lebensbedingungen für die Vogelgrippeviren und reduzieren dadurch die Ansteckungsgefahr.

Das Stallpflichtgebiet an der Unterelbe

Das weiter von der Stallpflicht betroffene Gebiet umfasst die gesamte Samtgemeinde Elbmarsch sowie nördliche Teile der Stadt Winsen, der Gemeinde Stelle und der Gemeinde Seevetal. Konkret befindet sich das Areal innerhalb folgender Grenzen:

  • im Nord-Osten Kreisgrenze zum Landkreis Lüneburg (Elbe zwischen Avendorf und Artlenburg)
  • der Kreisgrenze folgend in südliche Richtung bis zur K87 (ehemalige B4) in Winsen, Ortsteil Rottorf
  • K87 in westliche Richtung (Bundesstraße, Alte Meile, Lüneburger Straße) bis zum Übergang zur L234 (Hansestraße) in Winsen
  • L234 weiter folgend bis zum Kreisel Hamburger Straße / Hansestraße.
  • entlang der K86 Richtung Stelle (Hansestraße, Gehrdener Deich, Lüneburger Straße) bis zur Bahnunterführung
  • den Bahngleisen in nordwestliche Richtung folgend, nördlich entlang des Rangierbahnhofs Maschen, bis zur A1
  • A1 in nördliche Richtung bis zur Kreis-/Landesgrenze zu Hamburg (Höhe Groß Moor)
  • Kreis-/Landesgrenze in nördliche Richtung bis zur Elbe
  • Elbe stromaufwärts entlang der Kreis-/Landesgrenze bis zum Ausgangspunkt an der Kreisgrenze zum Landkreis Lüneburg.

Dort gelten die bisherigen Beschränkungen für Geflügelhaltungen weiter: Geflügelhalter dürfen hier ihre Tiere weiter nicht unter freiem Himmel halten, sondern nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss.

Biosicherheitsmaßnahmen

Über die Aufstallungsverpflichtung hinaus haben Geflügelhalter, dazu gehören auch Kleinst- und Hobbyhalter, in dem betroffenen Gebiet die gesetzliche Verpflichtung, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

  • Soweit noch nicht geschehen, muss jede Geflügelhaltung beim Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl des gehaltenen Geflügels melden.
  • Geflügel darf nur unter einem Dach oder im Stall gefüttert und getränkt werden. Grund: Darüber fliegende Zugvögel könnten durch ihren Kot das Futter sowie Wasserstellen verunreinigen und Erreger übertragen. Wildvögel empfänglicher Arten dürfen keinen Zugang zu Futter und Wasserstellen haben. Oberflächenwasser darf nicht zum Tränken verwendet werden.
  • Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in das Zu- und Abgänge im Bestand (auch Todesfälle) mit den Adressen der Käufer und Verkäufer einzutragen sind. Außerdem müssen die Halter ein Besucherbuch führen, in das sich jede Person eintragen muss, die den Geflügelstall oder
  • -auslauf betreten hat. Für betriebsfremde Personen müssen unbedingt Desinfektionsmatten und Schutzkleidung ausgelegt werden.
  • Bei Krankheits- oder Todesfällen bei Tieren müssen die Halter unbedingt das Veterinäramt des Landkreises Harburg (Tel. 04171-693 466, tiergesundheit@lkharburg.de) kontaktieren und die Ursache abklären lassen.

Der Veterinärdienst des Landkreises überprüft die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen und weist alle Halter gezielt auf ihre Verpflichtungen hin. Zudem gibt das Veterinäramt folgende Hinweise:

  • Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden.
  • Tote oder kranke Wildvögel, insbesondere Enten, Gänse, Schwäne, Greifvögel, Eulen, Rebhühner und Fasane, Storche und Reiher, sind dem Veterinäramt zu melden. Eine vollständige Liste der zu meldenden Arten finden Sie unter dem Suchbegriff „Geflügelpest“ auf der Homepage des Landkreises Harburg.
  • Jäger sollten, wenn sie mit Federwild in Berührung gekommen sind, jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden.

Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Das Virus kann in seltensten Fällen auch auf den Menschen übergehen, in Deutschland wurde dies bisher nicht nachgewiesen. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.
Alle Infos zur aktuellen Geflügelpest-Lage im Landkreis Harburg finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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